Beratung Abwehr wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Sie haben eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten? Wird Ihnen z.B. vorgeworfen, unzulässig zu werben, einen Mitbewerber zu behindern oder gesetzliche Informationspflichten zu missachten? Eine fristgerechte und fachlich fundierte Reaktion ist jetzt entscheidend! Wir unterstützen Sie mit unserer langjährigen Erfahrung im Wettbewerbsrecht und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie zur erfolgreichen Abwehr.

Zu unseren Leistungen gehören:

1. Prüfung der Abmahnung

Wir überprüfen die rechtliche Ausgangslage und die Ansprüche. Wir beurteilen, ob die geforderte Unterlassung rechtlich gerechtfertigt ist und ob alle formalen Anforderungen eingehalten wurden.

2. Beratung und Handlungsempfehlung

Wir beraten Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und die nächsten Schritte. Sollte die Abmahnung begründet sein, besteht oft die Möglichkeit, die Unterlassungserklärung in einer Weise anzupassen, dass das Risiko von Vertragsstrafen verringert wird. In bestimmten Fällen kann es auch ratsam sein, statt einer Unterlassungserklärung ein gerichtliches Verfahren zu führen, um in der Zukunft das Risiko von Vertragsstrafen zu vermeiden. Auch die Berechtigung etwaiger Folgeansprüche wie Auskunftsverlangen, Schadensersatz oder die Erstattung von Anwaltskosten ist kritisch zu prüfen. Sollte die Abmahnung unberechtigt sein, setzen wir uns dafür ein, diese erfolgreich abzuwehren und, wenn möglich, die entstandenen Kosten von der Gegenseite zu erhalten.

3. Vertretung außergerichtlich und vor Gericht
Wir übernehmen die Korrespondenz und Verhandlungen mit dem Abmahnenden, die möglicherweise die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung oder eine einvernehmliche Vergleichsvereinbarung beinhaltet. Sollte eine Abmahnung ein gerichtliches Verfahren nach sich ziehen, vertreten wir Sie vor den zuständigen Gerichten und setzen Ihre Interessen konsequent durch.

4. Vermeidung von Wiederholungsgefahr
Wir prüfen und beraten, wie Sie mögliche wiederholte Abmahnungen vermeiden können, beispielsweise durch eine Anpassung Ihrer Marketingmaßnahmen oder Webseiteninhalte, sodass zukünftig keine wettbewerbsrechtlichen Verstöße mehr abgemahnt werden können.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Wettbewerbsrecht, um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung schnell und effektiv abzuwehren. AVANTCORE steht Ihnen mit fachkundiger Beratung und praxisorientierter Unterstützung zur Seite.