Beratung Filmmitarbeiter-Verträge

Sie sind Filmproduzent und benötigen Unterstützung bei der Erstellung rechtssicherer Verträge mit den an der Filmproduktion beteiligten Mitarbeitern? Sie sind als Schauspieler, Regisseur, Regieassistent, Kameramann, Cutter oder anderer Filmmitarbeiter an der Produktion eines Filmes beteiligt und haben rechtlichen Beratungsbedarf bei der Verhandlung und Gestaltung Ihrer Verträge?

Angebot

Die Beteiligung verschiedenster Parteien im Rahmen der Filmproduktion macht es notwendig die Rechte und Pflichten der Parteien im Einzelnen festzulegen. Eine vertragliche Regelung gibt hierfür den Rahmen vor. Dazu gehört unter anderem die Regelung der Art der Tätigkeit, des Arbeitszeitraumes, der Vergütung, der Verschwiegenheit gegenüber Dritten, sowie gegebenenfalls die Exklusivität der Arbeitsleistung im Zeitraum der Dreharbeiten. Des Weiteren kann zugunsten eines Filmmitarbeiters ihm Rahmen seiner Tätigkeit ein Urheberrecht bzw. ein Leistungsschutzrecht entstehen, welches die vertragliche Gewährung bestimmter Nutzungs- Bearbeitungs- bzw. Auswertungsrechte erforderlich macht.

In diesem Zusammenhang übernehmen wir für Produzenten wie auch für Filmmitarbeiter bzw. Crewmitglieder die Gestaltung und Verhandlung entsprechender Verträge, die Beratung im Zusammenhang mit Einstufungsfragen bezüglich freier Mitarbeiter bzw. Arbeitnehmer, die Beratung im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht und hinsichtlich von Vergütungsfragen, insbesondere im Zusammenhang mit Tarifverträgen, gesetzlichen Vergütungsregelungen oder dem gesetzlichen Mindestlohn.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich auch auf die Durchsetzung vertraglicher Regelungen, die Verfolgung von Verletzungen des Urheberrechts oder sonstiger Rechte des geistigen Eigentums im Wege der Abmahnung, im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes oder auf dem Klageweg, welche durch die jahrelange praktische Erfahrung und die fachliche Spezialisierung der verantwortlichen Rechts- und Fachanwälte zu den besonderen Stärken unserer Kanzlei gehört.

Leistungsumfang

  • Erstellung und Prüfung von Filmmitarbeiter- bzw. Crewverträgen
  • Erstellung, Gestaltung und Verhandlung von rechtssicheren Lizenzverträgen
  • Beratung im Hinblick auf die rechtlichen Möglichkeiten und die strategische Vorgehensweise
  • Beratung im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
  • Prüfung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage
  • Vertretung vor allen in Deutschland zuständigen Gerichten sowohl im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und im Klageverfahren

Kosten

Wir bieten Ihnen diese Dienstleistung in der Regel nach Zeitaufwand zu einem angemessenen Stundensatz. Kostentransparenz und Kostensicherheit ist dabei für uns selbstverständlich für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Gerne geben wir Ihnen vor der Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten und des Kostenrisikos.

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