OLG Frankfurt erklärt einstweilige Verfügung wegen Rechtsmissbrauch bei der Antragstellung für unzulässig
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 17. April 2025 (Az. 6 U 310/24) stärkt das Prinzip der prozessualen Waffengleichheit und setzt klare Grenzen bei der Geltendmachung