Beratung Regievertrag

Sie sind Filmregisseur und wünschen rechtliche Beratung bei der Ausgestaltung Ihres Regievertrags? Oder sind Sie eine Produktionsfirma und möchten einen Regisseur für Ihr Projekt verpflichten? Oder Sie haben im Rahmen einer Right Clearance den ordnungsgemäßen Rechteerwerb vom Regisseur zu prüfen?

Angebot

Der Regisseur einer Film- oder Fernsehproduktion erwirbt durch seine Tätigkeit ein Urheberrecht am Filmwerk. Dies macht es für den Produzenten erforderlich, sich sämtliche relevante Nutzungs- und Bearbeitungsrechte am Beitrag des Regisseurs einräumen zu lassen. Insbesondere für den Erwerb bestimmter Bearbeitungs- und Nebenrechte ist hierzu eine gesonderte Regelung nahezu zwingend erforderlich. Ebenso notwendig wie auch komplex ist die Regelung der Honoraransprüche und der damit verbundenen Besonderheiten (ggf. Rückstellungsregelungen, verschiedene Vergütungsmodelle mit z.B. Basisvergütung, Nettoerlösbeteiligungen, Vereinbarung eines Korridors, Elevators, u.a., Wiederholungshonorare, Fragen der angemessenen Vergütung sowie der Auswirkungen von gemeinsamen Vergütungsregelungen und Tarifverträgen).

Aber auch hinsichtlich der vereinbarten Leistungserbringung ist eine genaue vertragliche Regelung von Vorteil. So kann im Regievertrag u.a. die Verfügbarkeit während der Zeit der Dreharbeiten sichergestellt werden, können Regelungen für den Fall der Erkrankung und des Ausfalls getroffen werden, ggf. Verpflichtungen auf das Budget, den Drehplan und die Kalkulation vereinbart werden, Regelungen im Zusammenhang mit Versicherungsfragen und der Verschwiegenheit getroffen werden. Auch Vereinbarungen über die Nennungsrechte und die Beteiligung des Regisseurs an Sach- und Geldpreisen und sonstigen Awards werden in der Regel vertraglich festgelegt.

Wir entwerfen für Sie Regieverträge und Honorarvereinbarungen, unterstützen Sie bei Vertragsverhandlungen, prüfen bestehende Vertragswerke und unterstützen Sie bei der Verfolgung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Leistungsumfang

  • Erstellung, Gestaltung und Verhandlung von rechtssicheren Regieverträgen
  • Beratung im Hinblick auf die rechtlichen Möglichkeiten und die strategische Vorgehensweise
  • Prüfung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage
  • Vertretung vor allen in Deutschland zuständigen Land- und Oberlandesgerichten sowohl im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes als auch im Klageverfahren

Kosten

Wir bieten Ihnen diese Dienstleistung in der Regel nach Zeitaufwand zu einem angemessenen Stundensatz. Kostentransparenz und Kostensicherheit ist dabei für uns selbstverständlich für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Gerne geben wir Ihnen vor der Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten und des Kostenrisikos.

Ansprechpartner: