EU-Vertreter gemäß DSGVO

Ihr Unternehmenssitz liegt nicht in der EU, Sie bieten jedoch Ihre Waren oder Dienstleistungen für Personen mit Sitz in der Europäischen Union an? Oder Sie überwachen das Verhalten von Personen in der EU? Dann müssen Sie nach der DSGVO einen EU-Vertreter benennen.

Angebot: EU-Vertreter nach DSGVO

Die Vorschriften der DSGVO  gelten nicht nur für Unternehmen, welche in der EU ansässig sind. Auch für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU gilt: Sobald Unternehmen Waren oder Dienstleistungen für Personen mit Sitz in der Europäischen Union anbieten oder das Verhalten von Personen in der EU überwachen, gelten für sie auch die Datenschutzbestimmungen der DSGVO.

Eine Ausnahme davon besteht nur,  wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten nur gelegentlich erfolgt, keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten verarbeitet werden und voraussichtlich kein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellt.

Wenn Ihr Unternehmen außerhalb der EU sitzt, jedoch trotzdem einen EU-Vertreter nach der DSGVO bestellen muss, haben Sie mit der OBSECOM GmbH einen kompetenten Partner an Ihrer Seite. Das Team der OBSECOM GmbH unterstützt Sie bei der Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Vorgaben u. a. durch Stellung eines EU-Vertreters nach den Erfordernissen der DSGVO.

Das Team aus spezialisierten Mitarbeitern und Netzwerkpartnern besticht durch umfangreiche Erfahrung aus Mittelstand und Großunternehmen verschiedener Branchen.

Leistungsumfang

Die OBSECOM GmbH steht Ihnen stets mit qualifizierter und fachlich kompetenter Beratung zur Seite. Durch Vertretung von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern stellen die Datenschutzexperten sicher, dass Ihr Unternehmen auch mit Sitz außerhalb der EU den strengen Anforderungen der DSGVO gerecht wird. Dabei übernimmt die OBSECOM GmbH für Sie u. a. die Kommunikation mit betroffenen Personen oder Aufsichtsbehörden im Rahmen datenschutzrechtlicher Belange.

Angebot: EU-Vertreter gemäß DSGVO

Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um den Datenschutz und auch bei der Frage, ob Sie einen EU-Vertreter gemäß DSGVO benötigen. Wir selbst stellen Ihnen allerdings keinen EU-Vertreter. Dies können wir Ihnen aber über die mit uns kooperierende OBSECOM GmbH anbieten.

Die OBSECOM GmbH unterstützt Ihr Unternehmen angefangen von der Auditierung und Anpassung sämtlicher Verarbeitungsprozesse des Unternehmens nebst Erstellung der maßgeblichen Unterlagen wie z.B. Verfahrensverzeichnisse, über die laufende Betreuung bis zur Stellung eines EU-Vertreters.

Weitere Informationen über die Datenschutzexperten von OBSECOM GmbH und deren Angebot finden Sie unter obsecom.eu. 

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