Sie sind als Produzent, Regisseur, Drehbuchautor oder in anderer Form an einer Filmproduktion beteiligt? Sie haben rechtlichen Beratungsbedarf bei der Verhandlung und Gestaltung Ihrer Filmverträge? Sie benötigen rechtliche Unterstützung in Zusammenhang mit der Filmfinanzierung z.B. durch Filmförderung, Steuervergünstigungen, Investments, Koproduzenten oder Private Equity?
Angebot
Die Filmproduktion ist durch eine Kooperation einer Vielzahl teilweise hoch spezialisierter Mitwirkender gekennzeichnet. Damit diese funktioniert, sind klare Absprachen notwendig, die um wirksam zu sein auch vertraglich fixiert sein sollten.
Wir übernehmen für unsere in der Filmbranche tätigen Mandanten wie Filmproduzenten, Filmverleiher, Filmfinanzierer und Investoren, sowie Filmschaffenden die Gestaltung von Verträgen und anderen Rechtsverhältnissen, eine umfassende Prüfung der Rechtslage, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der Chain-of-Title (Rechtekette) und anderer urheberrechtlicher Aspekte, sowie die Klärung weiterer Schutzrechte wie Persönlichkeitsrechte.
Darüber hinaus prüfen wir die Finanzierbarkeit des geplanten Filmprojekts und die Vereinbarkeit mit den in Betracht kommenden Filmförderbestimmungen sowie das Vorliegen erforderlicher Genehmigungen. Wir beraten Sie bei der finanziellen Strukturierung, insbesondere bei der Regelung des Recoupment und der Erlösverteilung, und unterstützen Sie bei der Durchsetzung ihrer Position in Verhandlungen ebenso wie bei Auseinandersetzungen im Falle des Scheiterns. Soweit benötigt unterstützen wir Verhandlungen zu E&O-, Completion Bond- und anderen Filmversicherungs-Verträgen.
Wir führen und begleiten Verhandlungen mit den beteiligten Parteien und betreuen die TV- und Filmproduktion in rechtlicher Hinsicht von der Entwicklungs- bis zur Auswertungsphase und darüber hinaus. Wir zeigen etwaige Risiken und Voraussetzungen im Zusammenhang mit Ihrem Vorhaben auf und erarbeiten gemeinsam mit dem Mandanten Lösungen für deren Vermeidung bzw. die rechtliche Lösung.
Leistungsumfang
- Erstellung und Prüfung von Verträgen, wie z.B.
- Koproduktionsvertrag
- Kofinanzierungsvertrag
- Gemeinschaftsproduktionsvertrag (TV Sender)
- Finanzierungsverträge
- Deal Memo
- Optionsvertrag
- Exposeévertrag
- Treatmentvertrag
- Drehbuchvertrag
- Stoffrechte/Literaturverfilmung
- Verfilmungsvertrag
- Filmausschnittsvertrag
- Musiklizenzvertrag
- Lab Access Letter
- Regievertrag
- Schauspielervertrag
- Darstellervertrag
- Vertrag Kameramann
- Produktionsleitervertrag
- Crewvertrag
- Agenturvertrag
- Filmkomponistenvertrag
- Master Use License
- Product Placement Vertrag (Werbefilm)
- Presalevertrag
- Kinoverleihvertrag
- Weltvertriebsvertrag
- Lizenzvertrag
- Videogrammvertriebsvertrag
- Merchandising Lizenzvertrag
- Vertrag über Nebenrechte (Prequel, Sequel, Remake, Buch zum Film usw.)
- Locationvertrag
Sowie allgemein u.a.
- Beratung und Vertretung um Urheberrecht und Entertainmentrecht, insbesondere in allen filmrechtlichen Fragestellungen
- Rechteklärung (Rights Clearance), insbesondere zur Sicherung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte und der Persönlichkeitsrechte, Markenrechte und Musikrechte
- Beratung im Zusammenhang mit behördlichen Genehmigungen
- Beratung im Zusammenhang mit Sicherheitsvorschriften
- Beratung und Vertretung im Haftungs- und Versicherungsrecht
- Beratung im Zusammenhang mit der medialen Auswertung und Berichterstattung
- Beratung und Verhandlungen gegenüber Vertragspartnern im Bereich Film- und TV jeglicher Art, sowie gegenüber Verwertungsgesellschaften (GEMA, GVL, VG Bild und Kunst)
- Beratung und Vertretung im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht einschließlich von Fragen des gesetzlichen Mindeslohns
- Vertretung vor allen in Deutschland zuständigen Land- und Oberlandesgerichten sowohl im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes als auch im Klageverfahren
Kosten
Wir gewähren Ihnen diese Dienstleistung in der Regel nach Zeitaufwand zu einem angemessenen Stundensatz. Kostentransparenz und Kostensicherheit ist dabei für uns selbstverständlich für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Gerne geben wir Ihnen vor der Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten und des Kostenrisikos.