Verfolgung von Markenverletzungen

Ihre Marken, Unternehmenskennzeichen und anderen Kennzeichen verleihen Ihnen ein Monopolrecht an diesen Zeichen. Dritte dürfen ohne Ihre Zustimmung z.B. in Form einer Lizenz diese oder auch nur ähnliche Marken nicht im geschäftlichen Verkehr zur Vermarktung ähnlicher oder identischer Waren und Dienstleistungen nutzen, für die Ihre Marken eingetragen sind. Eine Verletzung Ihrer Marken- und Kennzeichenrechte löst zu Ihren Gunsten Unterlassungsansprüche, Auskunftsansprüche und Schadensersatzansprüche aus. Wir stellen die Verletzung Ihrer Marken- und Kennzeichenrechte schnellstmöglich ab und setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich wie gerichtlich durch.

Abmahnung von Markenverstößen

Im Falle der Annahme einer Markenrechtsverletzung erfolgt zunächst eine Prüfung der Rechtslage. Im Anschluss wird bei einer festgestellten Markenrechtsverletzung eine Dokumentation der Rechtsverletzung vorgenommen, um diese gerichtsfest beweisen zu können. Gegebenenfalls werden Testkäufe veranlasst.

Zur außergerichtlichen Durchsetzung Ihrer markenrechtlichen Ansprüche mahnen wir den Verletzer für Sie ab und fordern diesen mit einer kurzen Frist zur Unterlassung der Markenverletzung, zur Auskunftserteilung über den Umfang der Verletzungshandlungen, zur Bezahlung eines Schadensersatzes und der Erstattung der wegen der Markenverletzung aufzuwendenden Anwaltskosten auf. 

Gerichtliche Durchsetzung von Markenrechten 

Im Falle einer Weigerung des Verletzers, ihre Ansprüche vollständig und fristgerecht zu erfüllen, leiten wir für Sie gerichtliche Schritte ein. Dabei beantragen wir bei vorhandener Dringlichkeit in der Regel den Erlass einer Einstweiligen Verfügung oder erheben Klage beim zuständigen Gericht.

Unser Leistungsumfang zur Verfolgung von Markenrechtsverstößen

  • Prüfung der kennzeichenrechtlichen Sach- und Rechtslage
  • Ausführliche Beratung des Mandanten zu den rechtlichen Möglichkeiten und bestmöglichen Strategie bei der Verfolgung der konkreten Markenverletzung 
  • Gerichtsfeste Dokumentation der Markenverletzung, z.B. durch Testkäufe
  • Abmahnung des Kennzeichenrechtsverstoßes
  • Bundesweite gerichtliche Durchsetzung Ihrer Markenrechte vor allen Land- und Oberlandesgerichten
  • Bei erneuten Verstößen nach Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärungen oder gerichtlich ergangener Unterlassungstitel verfolgen wir Ihre Unterlassungsansprüche durch die Geltendmachung von Vertragsstrafen beim Verletzer oder durch die Beantragung gerichtlicher Ordnungsmittel.

 

Vertrauen Sie auf unser Fachwissen und unsere langjährige und ausgezeichnete forensische Erfahrung in der außergerichtlichen wie gerichtlichen Verfolgung von Markenrechtsverstößen. Mit unserer Expertise als Fachanwälte für Markenrecht sorgen wir für eine bestmögliche markenrechtliche Betreuung.