Beratung Musikgruppen, Bands und Solokünstler

Sie sind eine Musikgruppe oder Band und im Rahmen von Vertragsverhandlungen oder konkreten rechtlichen Auseinandersetzungen auf rechtliche Unterstützung angewiesen? Sie benötigen als Künstler oder Musikgruppe rechtliche Hilfe im Umgang mit Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, GVL) oder der Künstlersozialkasse (KSK)? Sie haben rechtliche Auseinandersetzungen innerhalb der eigenen Gruppe und benötigen anwaltliche Hilfe? Oder benötigen Sie als Künstler rechtliche Hilfe im Zusammenhang mit Rundfunk- oder Presseberichterstattungen?

Angebot

Wir kümmern uns um die rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Gründung einer Band, der rechtlichen Betreuung der Auswertungs- und Marketingstrategie von Bands und Solokünstlern, einschließlich der Beratung und Vertretung zum Zweck der Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte. Wir unterstützen Künstler bei der finanziellen Strukturierung ihrer Vorhaben, bei Vertragsschlüssen und der Durchsetzung von Ansprüchen. Gegenüber Verwertungsgesellschaften helfen wir u.a. im Rahmen der Anmeldung von Werken und Leistungen, insbesondere auch hinsichtlich der Anmeldestrategie und des Rückrufs bzw. Vorbehalts einzelner Nutzungsrechte, sowie der Prüfung der Angemessenheit von Ausschüttungen aus Verteilungsplänen. Darüber hinaus beraten wir Sie im Umfang mit der Künstlersozialkasse (z.B. in sog. „Bandleader-Fällen“).

Unsere Tätigkeit erstreckt sich auch auf die Verfolgung von Vertragsverstößen, Verletzungen des Urheberrechts oder sonstiger Rechte des Geistigen Eigentums im Wege der Abmahnung, im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes oder auf dem Klageweg, welche durch die jahrelange praktische Erfahrung und die fachliche Spezialisierung der verantwortlichen Rechts- und Fachanwälte zu den besonderen Stärken unserer Kanzlei gehört.

Leistungsumfang

Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen, wie z.B.

  • Gründungsverträge einer Band
  • Sampling-, Remix-, Soundtrack-, Werbe- und Filmmusikverträge
  • Konzert- oder Aufführungsverträge, Gastspielagenturverträge
  • Künstlerexklusivverträge, Produzenten- und Bandübernahmeverträge
  • Managementverträge und Agenturverträge
  • Wahrnehmungsverträge (GEMA/GVL)
  • Publishing- und Subpublishingverträge
  • Sponsoringverträge
  • Verträge über Namensrechte an Künstlern, Gruppen, Alben und/oder Musikstücken
  • Merchandisingverträge
  • Veranstaltungs- Konzert- und Künstlerbetreuungsverträge, Tourverträge, sowie Verträge über Spiel- und Auftrittsorte.

Ferner übernehmen wir:

  • Allgemeine Beratung und Vertretung im Urheber-, Kennzeichen- und Wettbewerbsrecht
  • Beratung im Rahmen der Gründung einer Band hinsichtlich der Rechtsform, des Gesellschaftsvertrags, der Anmeldung und den arbeitsrechtlichen Vorgaben
  • Beratung im Zusammenhang mit Rechteerwerb und –vergabe, sowie Beratung und Betreuung im Zusammenhang mit Digital Rights Management (DRM)
  • Beratung hinsichtlich Vergütung und Erlösverteilung
  • Beratung und Vertretung gegenüber Verwertungsgesellschaften
  • Beratung und Vertretung im Künstlersozialversicherungsrecht
  • Beratung und Vertretung bezüglich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, des Rechts am eigenen Bild und des Recht am nichtöffentlich gesprochenen Wort
  • außergerichtliche Vertretung im Abmahnverfahren
  • Vertretung vor allen in Deutschland zuständigen Land- und Oberlandesgerichten sowohl im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes als auch im Klageverfahren

Kosten

Wir bieten Ihnen diese Dienstleistung in der Regel nach Zeitaufwand zu einem angemessenen Stundensatz, oder im gerichtlichen Verfahren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Kostentransparenz und Kostensicherheit ist dabei für uns selbstverständlich für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Gerne geben wir Ihnen vor der Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten und des Kostenrisikos.

Ansprechpartner: