Wettbewerbsrecht

Grundlagen und Relevanz

Das Wettbewerbsrecht umfasst Regelungen aus dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie spezialgesetzliche Bestimmungen wie das Heilmittelwerbegesetz (HWG), die Preisangabenverordnung (PAngV), etc. Oft auch als Lauterkeitsrecht bezeichnet, definiert es die Grundlagen für ein faires Verhalten zwischen Marktteilnehmern. Verboten sind unlautere Geschäftspraktiken, z. B. irreführende Werbung, Nachahmungsschutz, aggressive Verkaufsmethoden oder vergleichende Werbung. Neben dem Schutz der Mitbewerber zielt das Wettbewerbsrecht darauf ab, Verbraucher und die Allgemeinheit zu schützen. Verstöße können jedoch nur von Mitbewerbern, 

qualifizierten Verbänden oder Vereinigungen nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) verfolgt werden, nicht direkt von Verbrauchern selbst.

Durchsetzung und Rechtsmittel

Im Wettbewerbsrecht können Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und
die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht werden. Häufig wird ein
wettbewerbsrechtlicher Anspruch zunächst außergerichtlich durch eine Abmahnung geltend
gemacht. Dies ist in Deutschland ein gängiges Mittel, um Streitigkeiten effizient zu lösen. Um
schnell auf unlautere Handlungen zu reagieren, kann vor Gericht eine einstweilige Verfügung
beantragt werden. Daneben besteht die Möglichkeit, wettbewerbsrechtliche Ansprüche im
Hauptsacheverfahren zu klären.
Von besonderer Bedeutung ist, dass über das Wettbewerbsrecht nicht nur spezifisch
wettbewerbsrechtliche Vorschriften durchgesetzt werden können, sondern auch Regelungen
anderer Rechtsbereiche, die das Marktverhalten regeln. Verstöße gegen Kennzeichnungs- oder Informationspflichten stellen daher häufig gleichzeitig Wettbewerbsverstöße dar, die von
Mitbewerbern oder anspruchsberechtigten Verbänden angegriffen werden können.

Harmonisierung und nationale Unterschiede

Die Vorschriften des Wettbewerbsrechts sind innerhalb der EU weitgehend vereinheitlicht, insbesondere
durch die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken. Unterschiede
bestehen jedoch in der Durchsetzung: Während in Deutschland beispielsweise
Abmahnungen durch Mitbewerber üblich sind, erfolgt die Verfolgung von
Wettbewerbsverstößen in anderen Ländern häufig durch staatliche Behörden.

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