Geheimnisschutz – Rechtlicher Schutz für Ihr unternehmerisches Know-how

Geschäftsgeheimnisse bilden das Rückgrat vieler Unternehmen. Technologische Entwicklungen, Forschungs- und Entwicklungsdaten, Kunden- und Lieferantenlisten, Preis- und Kalkulationsmodelle, Marketingstrategien, Software-Quellcodes oder interne Organisationsstrukturen stellen oft entscheidende Wettbewerbsvorteile dar. Gelangen solche Informationen in falsche Hände, drohen nicht nur wirtschaftliche Schäden, sondern auch nachhaltige Markt- und Reputationsverluste.

Der rechtliche Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist in Deutschland insbesondere im Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) geregelt. Ergänzend spielen arbeitsrechtliche Verschwiegenheitspflichten, vertragliche Regelungen, das Wettbewerbsrecht sowie datenschutzrechtliche und IT-sicherheitsrechtliche Vorgaben eine zentrale Rolle. 

Um ein Geschäftsgeheimnis handelt es sich nur, wenn Informationen

  • nicht allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich sind,
  • einen wirtschaftlichen Wert besitzen und
  • durch angemessene organisatorische, technische und rechtliche Maßnahmen geschützt werden.
Wer sich auf ein Geschäftsgeheimnis berufen möchte, muss beweisen können, dass tatsächlich angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen ergriffen worden sind.  Unternehmen sind daher gefordert, nicht nur auf bestehende gesetzliche Ansprüche zu vertrauen, sondern aktiv durch ein strukturiertes Geheimnisschutzsystem einen wirksamen Geheimnisschutz zu etablieren. Nur wenn nachvollziehbare Schutzmaßnahmen bestehen, können bei Rechtsverletzungen Unterlassungs-, Beseitigungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche erfolgreich durchgesetzt werden.

Geheimnisschutz

Unsere anwaltlichen Leistungen im Bereich Geheimnisschutz:

Wir beraten und vertreten umfassend in Fragen des präventiven und reaktiven Geheimnisschutzes. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:

Strategische Beratung und Prävention
  • Identifikation und rechtliche Einordnung schutzwürdiger Geschäftsgeheimnisse
  • Aufbau und Prüfung unternehmensweiter Geheimnisschutzkonzepte
  • Gestaltung von Compliance-Strukturen und internen Richtlinien
  • Beratung zu technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen in rechtlicher Perspektive
  • Schulung von Führungskräften und Mitarbeitern zu Geheimnisschutz und Verschwiegenheitspflichten
Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung
  • Erstellung und Verhandlung von Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs)
  • Vertragsgestaltung bei Kooperationen, Joint Ventures, Entwicklungsprojekten, Lizenzen und IT-Outsourcing
  • Absicherung von Know-how bei Unternehmenskäufen, Beteiligungen und Due-Diligence-Prozessen
Durchsetzung von Geheimnisschutzrechten
  • Rechtliche Schritte bei Know-how-Abfluss, Mitarbeiterabwerbung und Wettbewerbsverstößen
  • Außergerichtliche Abmahnungen und Verhandlungen
  • Durchsetzung von Unterlassungs-, Auskunfts-, Herausgabe- und Schadensersatzansprüchen
  • Vertretung in einstweiligen Verfügungsverfahren und Hauptsacheprozessen
  • Koordination mit strafrechtlichen und datenschutzrechtlichen Maßnahmen
Verteidigung und Krisenmanagement
  • Abwehr von Vorwürfen wegen angeblicher Geschäftsgeheimnisverletzungen
  • Begleitung interner Untersuchungen und Compliance-Verfahren
  • Beratung bei Mitarbeiterwechseln, Kündigungen und nachvertraglichen Wettbewerbsverboten
  • Unterstützung bei Datenabflüssen
  • Entwicklung rechtssicherer Kommunikations- und Eskalationsstrategien


Unser Ansatz verbindet fundierte rechtliche Expertise mit wirtschaftlichem Verständnis und praktischer Umsetzbarkeit. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre sensiblen Informationen systematisch zu schützen, rechtliche Risiken zu minimieren und im Konfliktfall Ihre Ansprüche konsequent und effizient durchzusetzen. Ziel ist es, Ihr Know-how als wesentlichen Unternehmenswert langfristig zu sichern und Ihre Wettbewerbsposition nachhaltig zu stärken.

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