Eine Gewährleistungsmarke ist eine besondere Form der Marke, die nicht zur Kennzeichnung der Herkunft von Waren oder Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens dient, sondern die Einhaltung bestimmter Standards oder Qualitätskriterien garantiert. Mit der Gewährleistungsmarke stellt der Markeninhaber sicher, dass die unter der Marke vertriebenen Produkte oder Dienstleistungen bestimmten festgelegten Anforderungen entsprechen.
Die Besonderheit der Gewährleistungsmarke liegt darin, dass sie nicht vom Markeninhaber selbst für seine eigenen Waren oder Dienstleistungen genutzt werden darf. Stattdessen steht sie Dritten zur Verfügung, die nachweisen können, dass ihre Produkte oder Dienstleistungen den festgelegten Kriterien betreffend das Material, die Art und Weise der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistung, der Qualität, Genauigkeit oder anderen Eigenschaften entsprechen. Dadurch unterscheidet sie sich von klassischen Marken, die in erster Linie der Identifikation und Unterscheidung von Produkten eines bestimmten Unternehmens dienen.
Ein typisches Beispiel für eine Gewährleistungsmarke sind Siegel oder Zertifikate, die beispielsweise Umweltstandards, biologische Anbauweisen oder bestimmte Sicherheitsstandards gewährleisten. Solche Marken schaffen Vertrauen beim Verbraucher, da sie eine verlässliche Orientierungshilfe im Hinblick auf Qualität oder andere zugesicherte Eigenschaften darstellen. Mit dem “Grünen Knopf” wurde unter der Nummer 30 2019 108 870 im Juli 2019 die erste Gewährleistungsmarke beim DPMA eingetragen. Diese Gewährleistungsmarke will sicherstellen, dass für verschiedene Textilprodukte die Gewähr übernommen wird, dass die anbietenden Unternehmen bestimmten Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umwelt nachkommen und dass auch die Produkte selbst bestimmten Sozial- und Umweltkriterien entsprechen. Inhaber der Gewährleistungsmarke ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Das EU Bio-Logo, welches aus einem stilisierten Blatt mit Sternen auf grünem Grund besteht, ist eine Unionsgewährleistungsmarke der Europäischen Union (Markennummer 017961474), das gemäß EU-Recht hergestellte biologische Lebensmittel kennzeichnet.
Eine Gewährleistungsmarke kann von jeder juristischen oder natürlichen Person beantragt werden, die selbst keine Waren oder Dienstleistungen liefert, für die die Marke eine Gewähr bieten („Neutralitätsgebot“). Dies bedeutet, dass insbesondere unabhängige Organisationen, Prüfstellen, Normierungsinstitute oder Verbände als Markeninhaber in Frage kommen. In Anmeldeverfahren muss ein Regelwerk (Satzung) vorgelegt werden, das detailliert beschreibt, welche Standards oder Qualitätsmerkmale die Marke gewährleistet und nach welchen Verfahren diese überprüft werden. Die Prüfungskriterien müssen objektiv, nachvollziehbar und diskriminierungsfrei sein, sodass jeder, der die Anforderungen erfüllt, die Marke nutzen kann.
Eine Gewährleistungsmarke kann als nationale Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder als Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet werden.
Fazit:
Wenn Sie ein unabhängiges Qualitätssiegel oder eine Zertifizierung etablieren möchten und Sie die Marke nicht Sie zur Kennzeichnung Ihrer eigenen Waren und Dienstleistungen nutzen wollen, dann ist eine Gewährleistungsmarke die richtige Wahl. Falls Sie jedoch eine Marke für Ihr eigenes Unternehmen oder dessen Mitglieder nutzen möchten, sind eine normale Marke oder eine Kollektivmarke besser geeignet.
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