„Daten sind das neue Öl.“
Und wer darf die Bohrtürme bauen? Vielfach wird darauf verzichtet, das Potential vorhandener Datenbestände tatsächlich zu nutzen. Oft ist aber mehr möglich, als es auf den ersten Blick den Anschein hat. Wir helfen Ihnen gerne dabei, diese Potentiale zu realisieren.

Datenschutzrecht ist seit der Einführung der DSGVO immer wichtiger geworden. Die fortschreitende Digitalisierung und neue Technologien wie künstliche Intelligenz (KI) machen Compliance mit dem Datenschutzrecht für Unternehmen, Selbstständige und die öffentliche Hand unverzichtbar. Auch Unternehmen, die kein datengetriebenes Geschäftsmodell betreiben, sind immer mehr auf die Verarbeitung personenbezogener Daten angewiesen. Obwohl man von Datenschutz spricht, beraten wir Sie aus Ihrer Perspektive, um Ihnen vor allem eine rechtskonforme Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu ermöglichen.
Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung Ihres Geschäftsmodells, Ihrer internen Prozesse (zum Beispiel beim Umgang mit Daten von Arbeitnehmern) und Ihrer Verträge mit datenschutzrechtlichem Bezug. Selbstverständlich auch in internationalen Konstellationen und englischer Sprache.
Was uns auszeichnet:
- Erfahrung: Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte vertreten und beraten seit vielen Jahren im Datenschutzrecht.
- Praxisnah: AVANTCORE kennt die Realität des unternehmerischen Alltags und die wirtschaftliche Bedeutung der Verarbeitung personenbezogener Daten für Unternehmen.
- Wenn wir mit Ihnen sprechen, bringen wir auch die technische Kompetenz mit, um direkt zu verstehen, was Sie uns sagen wollen.
- Wenn wir für Sie sprechen, treffen wir den richtigen Ton – höflich, selbstbewusst und konkret. Auf Überheblichkeit und sprachliche Schnörkel verzichten wir.
Und das können wir für Sie tun:
- Umfassende Beratung zum Umgang mit Datenschutz und damit verwandten Themen (zum Beispiel Bestellung von Datenschutzbeauftragten und Gestaltung technischer und organisatorischer Maßnahmen) bis hin zur Strukturierung der Datenverarbeitung im Konzern
- Beratung bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Dokumentationspflichten und Rechenschaftspflichten (zum Beispiel Verarbeitungsverzeichnisse, Datenschutzfolgeabschätzungen (kurz: DSFA) und Dokumentation von Datenschutzvorfällen)
- Beratung zur richtigen Beantwortung von Auskunftsanfragen betroffener Personen
- Unterstützung beim Umgang mit Datenlecks, Datenschutzvorfällen und Datenpannen bis hin zur Meldung an Aufsichtsbehörden, zum Beispiel den Landesdatenschutzbeauftragten oder das Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA).
- Gestaltung von datenschutzrechtlichen Rechtstexten, zum Beispiel Einwilligungserklärungen und Datenschutzerklärungen bzw. Datenschutzinformationen
- Gestaltende Begleitung von Verhandlungen über Verträge zur Auftragsverarbeitung, zur Verarbeitung in gemeinsamer Verantwortlichkeit, bei Betriebsvereinbarungen und sonstigen Verträgen über die Datenverarbeitung.
- Im Streitfall Vertretung in außergerichtlichen Auseinandersetzungen sowie in Verfahren vor Gerichten, Behörden (insbesondere den Landesdatenschutzbeauftragten) und Schiedsgerichten
Für Sie stehen wir mit unserer Expertise bereit, damit Datenschutz für Sie kein Hemmschuh bleibt.