Verfolgung Verletzung Urheberpersönlichkeitsrecht

Haben Sie einem Dritten eine Lizenz zur Nutzung eines Ihrer Werke übertragen ohne ausdrücklich auf Ihr Urhebernennungsrecht zu verzichten? Nutzt ein (unberechtigter) Dritter Ihre Fotos, Visualisierungen, Texte, graphischen Leistungen ohne Urhebernennung in Katalogen, Zeitungen, Zeitschriften oder im Internet? Wird Ihr Werk in veränderter, von ihnen nicht genehmigter Form veröffentlicht? Verunstaltet ein Dritter Ihr Werk durch eine von Ihnen nicht genehmigte Bearbeitung?

Als Urheber erwerben Sie mit der Schaffung ihrer kreativen Leistung automatisch ein unveräußerliches Urheberpersönlichkeitsrecht. Dadurch haben Sie das Recht, über die Art und Weise der Veröffentlichung Ihres Werkes zu entscheiden. Darüber hinaus haben Sie als  Künstler das Recht, neben Ihrem Werk als Urheber genannt zu werden.

Angebot

Wir prüfen für Sie die Rechtslage, wenn ein (un)berechtigter Dritter Ihre Werke nutzt, ohne Sie als Urheber zu nennen. Dabei prüfen wir zunächst den von Ihnen schriftlich oder mündlich abgeschlossenen Lizenzvertrag. Fehlt ein ausdrücklicher Nennungsverzicht, gilt im Zweifel die Verpflichtung den Urheber zu nennen.

Darüber hinaus schätzen wir für Sie die Rechtslage ein, wenn Ihre Bilder, Fotos, Filme, Visualisierungen, Texte oder anderen Kunstwerke von einem Dritten geändert und/ oder verfälscht in der Öffentlichkeit wiedergegeben werden.

Liegen Verstöße gegen das Urheberpersönlichkeitsrecht vor, dokumentieren wir diese und entwickeln für Sie eine Strategie, um die Verletzungen möglichst schnell und effizient abzustellen. In der Regel wird zur Durchsetzung zunächst eine Abmahnung ausgesprochen, mit der der Verletzer zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, zur Auskunftserteilung, zum Schadensersatz, der Beseitigung der Rechtsverletzung und der Erstattung der Anwaltskosten aufgefordert wird. Dabei sind strenge Regeln und Formvorschriften einzuhalten, deren Nichtbeachtung die Unwirksamkeit der Abmahnung zur Folge haben kann.

Gibt der Abgemahnte auf die Abmahnung keine ausreichende Unterlassungserklärung ab oder verweigert er die Erfüllung anderer Ansprüche, so leiten wir für Sie die erforderlichen gerichtlichen Schritte ein. Die Durchsetzung der Ansprüche kann dabei im Wege einer einstweiligen Verfügung oder einer Klage erfolgen.

Die Verfolgung von Urheberpersönlichkeitsverletzungen und die bundesweite Vertretung bei Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Hauptsacheverfahren gehört durch die jahrelange praktische Erfahrung und die fachliche Spezialisierung der verantwortlichen Rechts- und Fachanwälte zu den besonderen Stärken unserer Kanzlei.

Leistungsumfang

  • Prüfung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage
  • Prüfung von Lizenzverträgen
  • Beratung im Hinblick auf die rechtlichen Möglichkeiten und die strategische Vorgehensweise
  • außergerichtliche Vertretung im Abmahnverfahren
  • landesweite gerichtliche Durchsetzung Ihrer Urheberpersönlichkeitsrechte im Wege der einstweiligen Verfügung oder Klage
  • Durchsetzung von Unterlassungserklärungen oder -titeln durch (gerichtliche) Geltendmachung von Vertragsstrafe oder Ordnungsgeld

Kosten

Wir bieten Ihnen unsere Leistung in der Regel nach Zeitaufwand zu einem angemessenen Stundensatz oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Kostentransparenz und Kostensicherheit bilden dabei für uns die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Gerne geben wir Ihnen vor der Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten und des Kostenrisikos.

Ansprechpartner: