Verfolgung Urheberrechtsverletzung Film

Sind Sie Regisseur, Kameramann oder ein anderer Inhaber von Rechten an Filmwerken und haben eine unberechtigte Nutzung Ihres Films entdeckt? Nutzt ein unberechtigter Dritter Ihre bewegten Bilder und gibt sich womöglich noch selbst als Urheber Ihres Films aus? Als Urheber haben Sie neben dem Anspruch auf Nennung auch das Recht, Unberechtigte von der Nutzung Ihrer Werke auszuschließen und von dem Verletzer eine angemessene Lizenzvergütung zu verlangen.

Angebot

Wir prüfen für Sie die Rechtslage, wenn ein unberechtigter Dritter Ihren Film ungefragt oder in einem nicht vereinbarten Umfang nutzt. Liegen Urheberrechtsverstöße vor, dokumentieren wir diese und entwickeln für Sie eine Strategie, um die Verstöße möglichst schnell und effizient abzustellen.

In der Regel wird zur Durchsetzung zunächst eine Abmahnung ausgesprochen, mit der der Verletzer zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, zur Auskunftserteilung, zum Schadensersatz, der Beseitigung der Rechtsverletzung und der Erstattung der Anwaltskosten aufgefordert wird.

Gibt der Abgemahnte auf die Abmahnung keine ausreichende Unterlassungserklärung ab oder verweigert er die Erfüllung anderer Ansprüche, so leiten wir für Sie die erforderlichen gerichtlichen Schritte ein. Die Durchsetzung der Ansprüche kann dabei im Wege einer einstweiligen Verfügung oder einer Klage erfolgen.

Die Verfolgung Ihrer Urheberrechte und die bundesweite Vertretung bei Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Hauptsacheverfahren gehört durch die jahrelange praktische Erfahrung und die fachliche Spezialisierung der verantwortlichen Rechts- und Fachanwälte zu den besonderen Stärken unserer Kanzlei.

Leistungsumfang

  • Prüfung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage
  • Beratung im Hinblick auf die rechtlichen Möglichkeiten und die strategische Vorgehensweise
  • außergerichtliche Vertretung im Abmahnverfahren
  • gerichtliche Durchsetzung vor allen in Deutschland zuständigen Landes- und Oberlandesgerichten im Wege der einstweiligen Verfügung oder Klage
  • Durchsetzung von Unterlassungsverträgen durch Geltendmachung von Vertragsstrafe oder Ordnungsgeld

Kosten

Wir bieten Ihnen unsere Leistung in der Regel nach Zeitaufwand zu einem angemessenen Stundensatz oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Kostentransparenz und Kostensicherheit bilden dabei für uns die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Gerne geben wir Ihnen vor der Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten und des Kostenrisikos.

Ansprechpartner: