Haben Sie eine Abmahnung wegen einer angeblichen Verletzung von Rechten an einem Foto / Lichtbild erhalten? Fordern der Fotograf und/oder ein Lizenznehmer Sie auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Auskunft über das Ausmaß der Nutzung der Fotografie zu erteilen? Werden Sie zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe einer fiktiven Lizenzgebühr und zur Erstattung von Abmahnkosten aufgefordert? Sollen Sie vermeintliche Vervielfältigungsstücke vernichten, zurückrufen oder herausgeben? Bevor Sie entsprechenden Forderungen nachkommen, sollten Sie sich von einem erfahrenen (Fach-)Anwalt beraten und vertreten lassen. Denn nicht jede Abmahnung ist berechtigt, und auch bei berechtigten Abmahnungen gehen die geltend gemachten Forderungen in vielen Fällen über die tatsächlich bestehenden Ansprüche hinaus.
Angebot
Wir prüfen für Sie, ob es sich bei dem fraglichen Foto überhaupt um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt und dem Abmahnenden die behaupteten Rechte an diesem zukommen. Ferner prüfen wir, ob die Abmahnung grundsätzlich berechtigt ist, die vom Urheber geforderte Unterlassungserklärung dem zu unterlassenden Handeln entspricht und die geltend gemachten Schadensersatzforderungen bestehen und auch der Höhe nach gerechtfertigt sind. Anschließend legen wir zusammen mit Ihnen das weitere Vorgehen fest, um Ihre Rechtsposition optimal auszuschöpfen und das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Ist die Abmahnung berechtigt, kann das Risiko der Geltendmachung von Folgeansprüchen, insbesondere von Vertragsstrafen, z.B. durch eine geschickt formulierte Unterlassungserklärung minimiert oder sogar ganz ausgeschaltet werden.
Ist die Abmahnung unberechtigt, gilt es, diese möglichst schnell und effizient abzuwehren und – soweit möglich – entstandene Kosten von der Gegenseite ersetzt zu verlangen. Auch dem Grunde nach berechtigte Abmahnungen können unwirksam sein, wenn die formalen Anforderungen nicht beachtet wurden.
Die Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter und die bundesweite Vertretung gegen Abmahnungen, bei einstweiligen Verfügungen und in Hauptsacheverfahren gehört durch die jahrelange praktische Erfahrung und die fachliche Spezialisierung aller Rechts- und Fachanwälte zu den besonderen Stärken unserer Kanzlei.
Leistungsumfang
- Prüfung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage
- Beratung im Hinblick auf die rechtlichen Möglichkeiten und die strategische Vorgehensweise
- außergerichtliche Vertretung im Abmahnverfahren
- Vertretung vor allen in Deutschland zuständigen Land- und Oberlandesgerichten sowohl im einstweiligen Verfügungsverfahren als auch im regulären Klageverfahren
Kosten
Wir bieten Ihnen unsere Leistung in der Regel nach Zeitaufwand zu einem angemessenen Stundensatz oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Kostentransparenz und Kostensicherheit bilden dabei für uns die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Gerne geben wir Ihnen vor der Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten und des Kostenrisikos.