Cloud Computing

Cloud Computing ist in der Informationstechnologie seit langem weltweit einer der größten Zukunftsmärkte, dessen Wachstum sich bisher ungehindert fortsetzt. 

Ohne eigene Server und Rechenzentren kann auf alle gewünschten Dienstleistungen zugegriffen werden. Diese können auch bedarfsgerecht entsprechend dem tatsächlich genutzten Bedarf abrechenbar sein. Damit kann vermieden werden, unnötige teure Kapazitäten an IT-Infrastruktur vorzuhalten. Apps, E-Mails, Datenbanken, Speicherplatz liegen nicht auf dem eigenen Server, sondern werden in Rechenzentren des Cloud-Anbieters betrieben, die ebenso wie die Anwendungen selbst auch extern gepflegt und gewartet werden. Die Cloud eröffnet dem Nutzer vor allem in Hinblick auf die Flexibilität, schnelle Bereitstellung und Verfügbarkeit von IT-Dienstleistungen bislang ungeahnte Möglichkeiten.

Dazu kommt, dass alle im Cloud Computing angebotenen Dienstleistungen und gespeicherten Daten von überall abrufbar sind. Es bedarf im Grunde nur einer schnellen Internetverbindung.

Die bekanntesten Anbieter sind heute nach wie vor die meist US-Amerikanischen IT-Giganten (“Hyperscaler”) wie Amazon, Microsoft, Google und Oracle. Viele Nutzer nutzen direkt Dienste wie Microsoft 365 und speichern Daten von Smartphones und anderen Geräten bei Google oder Apple. In vielen Fällen verwenden Nutzer Cloud-Dienste aber auch indirekt, wenn zum Beispiel Streaminganbieter keine eigenen Rechenzentren oder physikalischen Server betreiben, sondern stattdessen ebenfalls “in die Cloud” gegangen sind. 

Wichtige Angebote solcher Infrastruktur für Unternehmen sind zum Beispiel Amazon Web Services (AWS), Microsoft Azure und Google Cloud. Dabei kann es sich um direkt nutzbare Software handeln, aber auch um Infrastruktur zur Nutzung für den Betrieb eigener Systeme. Gängige Kategorien solcher Dienste sind Saas (Software as a Service), PaaS (Platform as a Service), IaaS (Infrastructure as a Service).

Cloud Computing

Was ist die “Cloud”?

Im allgemeinen Sprachgebrauch hat es sich längst durchgesetzt, einfach von der “Cloud” zu sprechen – obwohl sehr oft nicht klar ist, was damit eigentlich gemeint ist.

Die EU-Datenverordnung (auch “Data Act”) definiert in Art. 2 Nr. 8 Cloud-Dienste wie folgt: 

„Datenverarbeitungsdienst“ eine digitale Dienstleistung, die einem Kunden bereitgestellt wird und einen flächendeckenden und auf Abruf verfügbaren Netzzugang zu einem gemeinsam genutzten Pool konfigurierbarer, skalierbarer und elastischer Rechenressourcen zentralisierter, verteilter oder hochgradig verteilter Art ermöglicht, die mit minimalem Verwaltungsaufwand oder minimaler Interaktion des Diensteanbieters rasch bereitgestellt und freigegeben werden können

Im Vergleich zu herkömmlichen Servern und/oder Rechenzentren sticht die Flexibilität und Skalierbarkeit heraus. Ein Unternehmen kann aus dem Stand neue Dienste bereitstellen und die Kapazitäten für bereits genutzte Dienste können dynamisch von ganz wenig bis ganz viel skaliert werden, ohne dabei eigene Server und/oder Rechenzentren betreiben und eigenes Personal vorhalten zu müssen.

Diese Strukturen haben aber auch Nachteile. Ein Unternehmen kann schnell derart auf die Software oder Infrastruktur eines bestimmten Anbieters gebunden sein, dass eine Migration zu einem anderen Anbieter sehr schwierig wird, zum Beispiel bei Preiserhöhungen. Die Migration der gespeicherten Daten ist oft mit hohen Aufwänden verbunden und eigene Server nicht mehr vorhanden. Deshalb ist es empfehlenswert, auch solche Aspekte bei der Konzeption und der Vertragsgestaltung angemessen zu berücksichtigen.

Rechtlich ergibt sich eine ganze Bandbreite von Fragen: Wer ist für die Daten, die dem Nutzer gehören, aber nicht bei ihm, sondern womöglich auf ausländischen Servern gespeichert werden, verantwortlich? Wie bereiten Sie sich als Anbieter von Cloud Computing-Diensten etwa auf Datenklau oder -missbrauch z.B. infolge Hackings vor? Was passiert bei einem Systemabsturz, wenn die Nutzer nicht auf die Dienstleistungen in der Cloud zugreifen können?

Mit unseren erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwälten und Fachanwälten beraten wir in unserer Stuttgarter Kanzlei AVANTCORE Rechtsanwälte in allen rechtlichen Fragen bei der Nutzung von Cloud-Dienstleistungen, um rechtliche Probleme von vornherein zur vermeiden.

Unsere Leistungen

  • Rechtliche Beratung zur Konzeption und Umsetzung Ihrer Cloud-Strategien
  • Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Nutzungsverträgen mit Anbietern
  • Datenschutzrechtliche Prüfung und Absicherung
  • Rechtliche Begleitung bei der Beendigung von Nutzungsverträgen und/oder Migration zu einem anderen Dienstleister oder on premise
  • Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen bei Ausfällen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Streitigkeiten mit Dienstleistern, Kunden oder Behörden

Ansprechpartner:

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