Buchpreisbindung

Geschichtlicher Hintergrund

Die Entstehung der Buchpreisbindung in Deutschland reicht bis in das späte 19. Jahrhundert zurück. Im Jahr 1887 initiierte der Börsenverein der deutschen Buchhändler unter der Führung seines Vorstehers Adolf Kröner die sogenannte “Krönersche Reform”. Dabei wurde die “Buchhändlerische Verkehrsordnung” eingeführt, die erstmals das Prinzip des gebundenen Ladenpreises für Bücher festlegte. Diese Selbstregulierung des Buchhandels diente zunächst der wirtschaftlichen Absicherung der Branche und fand in einer Zeit statt, in der Kartelle rechtlich anerkannt waren.

Da die vertikale Preisbindung den Grundprinzipien des Wettbewerbsrechts widerspricht, schuf der Gesetzgeber mit dem 1958 in Kraft getretenen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eine explizite Sonderregelung. Die §§ 15 und 16 GWB aF regelten die Preisbindung für Verlagserzeugnisse, wobei § 15 das grundsätzliche Verbot von Wiederverkaufspreisbindungen vorsah und § 16 die Ausnahme für Markenwaren und Verlagserzeugnisse darstellte. Zur praktischen Umsetzung trat 1966 ein vom Bundeskartellamt gebilligter Sammelrevers in Kraft. Seit 2002 finden sich die Regelungen nicht mehr im GWB, sondern im eigenständigen Buchpreisbindungsgesetz, das den Schutz des Kulturgutes Buch als zentralen Zweck betont.

Buchpreisbindung

 

Was bezweckt die Buchpreisbindung?

Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft, muss nach den Regelungen des Buchpreisbindungsgesetzes (BuchPrG) den für das Buch vom Verlag festgesetzten Preis einhalten. Die Buchpreisbindung dient dem Schutz des Kulturgutes Buch und bildet eine gewollte Ausnahme zu dem grundsätzlichen Verbot von Preisabsprachen. Die Festsetzung verbindlicher Preise beim Verkauf an Letztabnehmer sichert den Erhalt eines breiten Buchangebots.

Die Buchpreisbindung gilt dabei auch für Verlagserzeugnisse, welche Bücher reproduzieren oder ersetzen, insbesondere auch für eBooks. Dies stellt Verlage und andere Herausgeber von der Preisbindung unterliegenden Produkten vor Schwierigkeiten, da eBooks naturgemäß vom deutschen Verbraucher auch bei ausländischen Anbietern im Internet bezogen werden können, welche sich nicht an die im Inland geltende Preisbindung halten müssen.

Ausnahmen von der Preisbindung bestehen daher zum Beispiel für fremdsprachige eBooks und eBooks mit Multimedia-Applikationen, bei denen die audiovisuellen Funktionen integraler Bestandteil der Textnutzung sind. Auch können Verlage Bücher nach einem gewissen Zeitablauf in das moderne Antiquariat überführen, um dem Buchhandel eine flexiblere Preisgestaltung zu ermöglichen.

Auf was müssen Sie achten?

Wer gegen das Buchpreisbindungsgesetz verstößt, muss mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen rechnen. So kann ein Buchhändler auf wettbewerbsrechtlicher Grundlage abgemahnt werden, wenn er der Buchpreisbindung unterliegende Produkte reduziert verkauft.

Als spezialisierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht sowie gewerblichen Rechtsschutz beraten wir Sie in unserer Kanzlei AVANTCORE Rechtsanwälte in Stuttgart gerne bezüglich bestehender Ausnahmen und anderer Gestaltungsmöglichkeiten rund um die Buchpreisbindung sowie der nötigen Kennzeichnung dieser Verlagsprodukte. Darüber hinaus gehören die Abwehr und Durchsetzung von Verletzungsfällen durch Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Hauptsacheverfahren einschließlich der Auswahl des optimalen Gerichtsstands durch die jahrelange praktische Erfahrung und die fachliche Spezialisierung der verantwortlichen Rechts- und Fachanwälte zu den besonderen Stärken unserer Kanzlei.

Ansprechpartner:

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