Internationales Wirtschaftsvertragsrecht

Der Abschluss von Verträgen im wirtschaftlichen Kontext ist oft ein sehr komplexes Thema. Das ist nicht nur durch zahlreiche gesetzliche Vorschriften bedingt, sondern auch, weil die zu regelnde Materie als solche bereits sehr kompliziert sein kann. Beispielhaft dafür sind Verträge zur Lohnherstellung, Lizenzverträge und Verträge zur Zusammenarbeit bei Forschung und Entwicklung (F&E).

Verträge zwischen wirtschaftlichen Akteuren, die als Vertragsparteien in unterschiedlichen Staaten ansässig sind, sind durch zusätzliche Komplexität gekennzeichnet. Das gleiche gilt, wenn ein Vertrag ganz oder teilweise im Ausland vollzogen werden soll (internationale Wirtschaftsverträge).

Es sind nicht nur im Inland zahlreiche Gesetze, sondern auch mehrere Rechtsordnungen nebeneinander zu beachten.
Gerade bei internationalen Verträgen sollte besonders kritisch geprüft werden, ob und wie die eigene Position erforderlichenfalls durchgesetzt werden kann. Durch die richtige Vertragsgestaltung direkt zu Beginn der Zusammenarbeit können Risiken in internationalen Vertragsbeziehungen reduziert werden. Gleichzeitig können Chancen zur rechtlichen Optimierung der Vertragsbeziehung genutzt werden. Ausländische Rechtsordnungen können in manchen Konstellationen flexibler und vorteilhafter sein als das deutsche Recht.

Wirtschaftlich wichtige Verträge mit internationalem Bezug sollten idealerweise mit professioneller juristischer Unterstützung abgeschlossen werden. Wirtschaftlich besonders wichtig sind in der Regel Verträge 

  • mit erheblichen Zahlungs- oder sonstigen Leistungspflichten, 
  • mit langer Laufzeit und/oder 
  • deren Durchführung mit erheblichen Risiken verbunden sind.


Im internationalen Umfeld kommen Themen hinzu, die im Inland oft keine Rolle spielen. Das sind unter anderem

  • besondere Bedingungen für Lieferungen (zum Beispiel Incoterms)
  • Vorschriften des Außenhandelsrechts (zum Beispiel Beachtung von Sanktionen)
  • Währungsrisiken
  • Auswahl der anzuwendenden Rechtsordnung
  • Compliance unter ausländischen Rechtsordnungen (zum Beispiel der Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) in den USA)
  • wirtschaftliche Durchsetzbarkeit der eigenen Rechtsposition vor ausländischen Gerichten oder Schiedsgerichten


Selbstverständlich unterstützen wir Sie beim Abschluss von Verträgen auf internationaler Ebene in deutscher und englischer Sprache.