Grundlagen des Wettbewerbsrechts und seine Relevanz für Ihr Unternehmen
Das Wettbewerbsrecht umfasst Regelungen aus dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie spezialgesetzliche Bestimmungen wie das Heilmittelwerbegesetz (HWG), die Preisangabenverordnung (PAngV), etc. Oft auch als Lauterkeitsrecht bezeichnet, definiert es die Grundlagen für ein faires Verhalten zwischen Marktteilnehmern. Verboten sind unlautere Geschäftspraktiken, z. B. irreführende Werbung, Nachahmungsschutz, aggressive Verkaufsmethoden oder vergleichende Werbung. Neben dem Schutz der Mitbewerber zielt das Wettbewerbsrecht darauf ab, Verbraucher und die Allgemeinheit zu schützen. Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können jedoch nur von Mitbewerbern,
qualifizierten Verbänden oder Vereinigungen nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) verfolgt werden, nicht direkt von Verbrauchern selbst.
Durchsetzung und Rechtsmittel
Im Wettbewerbsrecht können Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht werden. Häufig wird ein wettbewerbsrechtlicher Anspruch zunächst außergerichtlich durch eine Abmahnung geltend gemacht. Dies ist in Deutschland ein gängiges Mittel, um Streitigkeiten effizient zu lösen. Um schnell auf unlautere Handlungen zu reagieren, kann vor Gericht eine einstweilige Verfügung beantragt werden. Daneben besteht die Möglichkeit, wettbewerbsrechtliche Ansprüche im Hauptsacheverfahren zu klären.
Von besonderer Bedeutung ist, dass über das Wettbewerbsrecht nicht nur spezifisch
wettbewerbsrechtliche Vorschriften durchgesetzt werden können, sondern auch Regelungen anderer Rechtsbereiche, die das Marktverhalten regeln. Verstöße gegen Kennzeichnungs- oder Informationspflichten stellen daher häufig gleichzeitig Wettbewerbsverstöße dar, die von Mitbewerbern oder anspruchsberechtigten Verbänden angegriffen werden können.
Harmonisierung und nationale Unterschiede
Die Vorschriften des Wettbewerbsrechts sind innerhalb der EU weitgehend vereinheitlicht, insbesondere durch die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken. Unterschiede bestehen jedoch in der Durchsetzung: Während in Deutschland beispielsweise Abmahnungen durch Mitbewerber üblich sind, erfolgt die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen in anderen Ländern häufig durch staatliche Behörden.
Unsere Expertise im Wettbewerbsrecht
Unser spezialisiertes AVANTCORE-Team aus erfahrenen Rechtsanwälten und Fachanwälten steht Unternehmen aller Größen und Branchen in Fragen des Wettbewerbsrechts zur Seite. Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit in außergerichtlichen Streitigkeiten sowie vor Land- und Oberlandesgerichten und gewährleisten praxisorientierte und rechtssichere Lösungen.
Die Marke als wohl relevantestes Recht im Markenrecht: Schutz und Anmeldung Ihrer Marke in Deutschland kann bei entsprechender Verlängerung und Benutzung im Gegensatz zu allen anderen gewerblichen Schutzrechten für unbegrenzte Zeit geschütWettbewerbsrechtzt werden. Markenschutz wird in der Regel durch Anmeldung und Eintragung beim jeweiligen Markenamt erlangt.
Bereits vor Anmeldung einer Marke sollte man sich Gedanken über die richtige Markenstrategie machen. Nicht selten entscheidet diese Strategie über die Wirksamkeit des Markenschutzes und damit den Erfolg eines Produkts und des produzierenden Unternehmens.
Es sollte daher bereits im Vorfeld überprüft werden, ob mögliche markenrechtliche Schutzhindernisse und etwaige ältere kollidierende Marken und Kennzeichen bestehen, um im Anmeldeverfahren keine Probleme zu bekommen oder gar wegen einer Markenrechtsverletzung in Anspruch genommen zu werden. Ob es ältere Marken gibt, die problematisch sein können, lässt sich durch eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche feststellen. Auch können ältere Rechteinhaber Widerspruch gegen die Anmeldung einlegen. Schließlich kann eine Marke auch noch nach erfolgreicher Eintragung gelöscht werden. Um seinerseits entsprechende Rechte gegen jüngere Marken geltend machen zu können und die Marke wie vom Gesetz verlangt zu verteidigen, sollte zudem eine Markenüberwachung stattfinden, um sich frühzeitig gegen verwechselbare Kennzeichen zu wehren.
Einmal in Kraft gewährt die Marke ihrem Inhaber das alleinige Recht, diese wirtschaftlich zu verwerten oder Dritten zu lizenzieren. Dabei ist die Übertragung von Marken ebenso regelmäßig ein Thema. Vor allem auch im Rahmen von Unternehmensübertragun en kann eine Due Diligence von gewerblichen Schutzrechten die entscheidenden Argumente für oder gegen eine Unternehmensübernahme liefern. Oftmals sind es nämlich die bestehenden Marken und Kennzeichen, die den Wert eines Unternehmens ausmachen.
Eingriffe in das Markenrecht können effektiv durch Abmahnung, einstweilige Verfügung und andere Instrumentarien abgewehrt und Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Beseitigung und Erstattung von Anwaltskosten durchgesetzt werden. Auch sind strafrechtliche Maßnahmen und Beschlagnahmungen durch den Zoll bei Einfuhr und Ausfuhr rechtsverletzender Waren möglich.
Es empfiehlt sich eine fachkundige juristische Begleitung, um die Schwierigkeiten und Unsicherheiten des Markenrechts zu vermeiden und Marken sowie andere Kennzeichen effektiv zu schützen.
Unsere Kompetenz im Markenrecht
Unsere Kanzlei verfügt mit mehreren spezialisierten Rechts- und Fachanwälten über eine umfangreiche Expertise im Kennzeichenrecht und Markenrecht. Daher freuen wir uns auch über die wiederholte Empfehlung der durch das international anerkannte Ranking WTR 1000 der „World Trademark Review“.
Wir beraten unsere Mandanten bei allen kennzeichenrechtlichen und markenrechtlichen Fragen. Wir melden Marken in Deutschland, Europa und weltweit an, betreiben etwaige Widerspruchsverfahren und Beschwerdeverfahren und überwachen eingetragene Marken. Ferner unterstützen wir unsere Mandanten in jedweden kennzeichenrechtlichen und markenrechtlichen Streitigkeiten im In- und Ausland, unabhängig davon, ob es darum geht, ein eigenes Kennzeichen oder eine eigene Marke zu verteidigen oder ob eine Inanspruchnahme durch ein anderes Unternehmen erfolgt. Hierfür können wir ggf. auf bewährte internationale Kontakte zu spezialisierten Kollegen und Netzwerke zurückgreifen. Schließlich gehört auch die Gestaltung von Lizenzverträgen und Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen zu unseren kennzeichen- und markenrechtlichen Tätigkeiten.
Die Marke als wohl relevantestes Recht im Markenrecht: Schutz und Anmeldung Ihrer Marke in Deutschland kann bei entsprechender Verlängerung und Benutzung im Gegensatz zu allen anderen gewerblichen Schutzrechten für unbegrenzte Zeit geschützt werden. Markenschutz wird in der Regel durch Anmeldung und Eintragung beim jeweiligen Markenamt erlangt.
Bereits vor Anmeldung einer Marke sollte man sich Gedanken über die richtige Markenstrategie machen. Nicht selten entscheidet diese Strategie über die Wirksamkeit des Markenschutzes und damit den Erfolg eines Produkts und des produzierenden Unternehmens.
Es sollte daher bereits im Vorfeld überprüft werden, ob mögliche markenrechtliche Schutzhindernisse und etwaige ältere kollidierende Marken und Kennzeichen bestehen, um im Anmeldeverfahren keine Probleme zu bekommen oder gar wegen einer Markenrechtsverletzung in Anspruch genommen zu werden. Ob es ältere Marken gibt, die problematisch sein können, lässt sich durch eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche feststellen. Auch können ältere Rechteinhaber Widerspruch gegen die Anmeldung einlegen. Schließlich kann eine Marke auch noch nach erfolgreicher Eintragung gelöscht werden. Um seinerseits entsprechende Rechte gegen jüngere Marken geltend machen zu können und die Marke wie vom Gesetz verlangt zu verteidigen, sollte zudem eine Markenüberwachung stattfinden, um sich frühzeitig gegen verwechselbare Kennzeichen zu wehren.
Einmal in Kraft gewährt die Marke ihrem Inhaber das alleinige Recht, diese wirtschaftlich zu verwerten oder Dritten zu lizenzieren. Dabei ist die Übertragung von Marken ebenso regelmäßig ein Thema. Vor allem auch im Rahmen von Unternehmensübertragungen kann eine Due Diligence von gewerblichen Schutzrechten die entscheidenden Argumente für oder gegen eine Unternehmensübernahme liefern. Oftmals sind es nämlich die bestehenden Marken und Kennzeichen, die den Wert eines Unternehmens ausmachen.
Eingriffe in das Markenrecht können effektiv durch Abmahnung, einstweilige Verfügung und andere Instrumentarien abgewehrt und Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Beseitigung und Erstattung von Anwaltskosten durchgesetzt werden. Auch sind strafrechtliche Maßnahmen und Beschlagnahmungen durch den Zoll bei Einfuhr und Ausfuhr rechtsverletzender Waren möglich.
Es empfiehlt sich eine fachkundige juristische Begleitung, um die Schwierigkeiten und Unsicherheiten des Markenrechts zu vermeiden und Marken sowie andere Kennzeichen effektiv zu schützen.
Unsere Kompetenz im Markenrecht
Unsere Kanzlei verfügt mit mehreren spezialisierten Rechts- und Fachanwälten über eine umfangreiche Expertise im Kennzeichenrecht und Markenrecht. Daher freuen wir uns auch über die wiederholte Empfehlung der durch das international anerkannte Ranking WTR 1000 der „World Trademark Review“.
Wir beraten unsere Mandanten bei allen kennzeichenrechtlichen und markenrechtlichen Fragen. Wir melden Marken in Deutschland, Europa und weltweit an, betreiben etwaige Widerspruchsverfahren und Beschwerdeverfahren und überwachen eingetragene Marken. Ferner unterstützen wir unsere Mandanten in jedweden kennzeichenrechtlichen und markenrechtlichen Streitigkeiten im In- und Ausland, unabhängig davon, ob es darum geht, ein eigenes Kennzeichen oder eine eigene Marke zu verteidigen oder ob eine Inanspruchnahme durch ein anderes Unternehmen erfolgt. Hierfür können wir ggf. auf bewährte internationale Kontakte zu spezialisierten Kollegen und Netzwerke zurückgreifen. Schließlich gehört auch die Gestaltung von Lizenzverträgen und Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen zu unseren kennzeichen- und markenrechtlichen Tätigkeiten.