Start-Ups

Bei der Gründung von Unternehmen gilt Thiel’s law

Unprofessionell aufgegleiste Start-ups scheitern in der Regel. 

Deshalb sollte die Wahl der Rechtsform (GmbH? UG? AG?) ebenso durchdacht werden wie zum Beispiel die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags, die IP-Strategie und die Einstellung von Mitarbeitern. 
Unternehmensgründung muss von Anfang an ganzheitlich gedacht werden – auch rechtlich. Rechtsformwahl, staatliche Förderung, Gesellschaftervereinbarung mit Investoren, Schutzrechtserwerb, Lizenzverträge, Arbeitsverträge und Dienstverträge, KI-Kompetenz, Genehmigungen.

Unternehmensgründung bedeutet eben auch 360° Recht. Verzweifeln Sie nicht – 

Der Anwalt hilft!

Das Team von AVANTCORE unterstützt Sie gerne mit unserem interdisziplinären Ansatz, zum Beispiel bei 

  • Wahl der Rechtsform 
  • Gestaltung des Gesellschaftsvertrags 
  • Identifikation und Beantragung staatlicher Förderung
  • Gestaltung und Verhandlung von Forschungs- und Entwicklungs- oder anderen Kooperationsverträgen mit Pilotkunden, Projektpartnern und/oder Forschungseinrichtungen
  • Verhandlungen mit und Aufnahme von Investoren 
  • Einstellung von Mitarbeitern 
  • Identifikation und Beantragung erforderlicher Genehmigungen
  • Einrichtung eines Risikomanagementsystems, z.B. zur Umsetzung der KI-Verordnung
  • Gestaltung von AGB 
  • Verhandlungen mit Lieferanten und Kunden


Last but not least:

Es geht um Ihre Idee, und wir wollen Ihnen helfen, ein Einhorn daraus zu machen.

Ansprechpartner: