Nachhaltigkeit ist längst zu einem zentralen Wettbewerbsfaktor geworden. Unternehmen bewerben Produkte, Dienstleistungen und ihre gesamte Marke mit Begriffen wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „CO₂-reduziert“. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber – nicht zuletzt auf europäischer Ebene – die rechtlichen Anforderungen an solche Aussagen deutlich verschärft. Mit der Umsetzung der EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“) in das deutsche Lauterkeitsrecht und der Reform des UWG in 2026 wird Nachhaltigkeitswerbung künftig noch stärker reguliert und kontrolliert.
Für Unternehmen bedeutet das: „Green Claims“ bieten große Chancen für Positionierung und Markenaufbau, bergen aber zugleich erhebliche rechtliche Risiken. Unklare, pauschale oder nicht belegbare Umweltaussagen können als irreführend eingestuft werden und zu Abmahnungen, Unterlassungsansprüchen, Bußgeldern und Reputationsschäden führen.
EmpCo/UWG-Reform: Strengere Maßstäbe für Umweltwerbung
Die durch die EmpCo-Richtlinie veranlasste UWG-Reform setzt neue Leitplanken für die Kommunikation mit Nachhaltigkeitsbezug. Künftig werden insbesondere:
- Pauschale Umweltbehauptungen („nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „grün“) ohne klare, überprüfbare Erläuterung regelmäßig als unzulässig angesehen.
- Vergleichende Aussagen („klimaneutraler als…“, „weniger CO₂ als…“) nur erlaubt sein, wenn die Vergleichsgrundlagen transparent und objektiv nachvollziehbar sind.
- Klimaneutralitäts- und Kompensationsversprechen strengen Anforderungen an Nachweis, Methodik und Darstellung unterliegen.
- Nachhaltigkeitssiegel und -labels nur dann verwendet werden dürfen, wenn sie auf anerkannten, transparenten Zertifizierungssystemen beruhen.
Ziel der Reform ist es, Verbraucher vor „Greenwashing“ zu schützen und zugleich einen fairen Wettbewerb für Unternehmen zu schaffen, die tatsächlich in nachhaltige Prozesse und Produkte investieren.

„Grüne Marken“ zwischen Marketing und Regulierung
Auch auf markenrechtlicher Ebene gewinnt Nachhaltigkeit zunehmend an Bedeutung. Unternehmen möchten ihre ökologischen und sozialen Werte in Marken, Slogans und Kennzeichen transportieren. Begriffe wie „eco“, „green“, „bio“ oder „climate“ sind aus Markenanmeldungen nicht mehr wegzudenken.
Hier stellen sich vielfältige Rechtsfragen, etwa:
- Verstößt die Benutzung einer eingetragenen „Grünen Marke“ gegen Wettbewerbsrecht?
- Welche Wechselwirkungen bestehen zwischen Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Verbraucherinformation?
Eine rechtssichere Markenstrategie muss diese Aspekte von Anfang an berücksichtigen, um spätere Konflikte mit Wettbewerbern, Verbänden oder Behörden zu vermeiden.
Unsere Beratung im Bereich Nachhaltigkeitswerbung und Green Claims
Wir beraten Unternehmen umfassend an der Schnittstelle von Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Nachhaltigkeitsregulierung. Unser Leistungsangebot umfasst insbesondere:
- Rechtliche Prüfung von Nachhaltigkeitsaussagen in Werbung, Verpackungen, Online-Shops, Social Media und Unternehmenskommunikation
- Begleitung bei der Umsetzung der EmpCo-UWG-Reform, einschließlich der Anpassung bestehender Werbekonzepte, Produktaufmachung und Compliance-Strukturen
- Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen bei Greenwashing-Vorwürfen, Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen
- Markenrechtliche Beratung zu „grünen Marken“, von der Anmeldefähigkeit über Fragen der rechtskonformen Benutzung bis zur Durchsetzung und Verteidigung
- Strategische Beratung zur rechtssicheren Positionierung von Nachhaltigkeit als Teil der Marken- und Kommunikationsstrategie
Wir verbinden regulatorische Expertise mit einem praxisnahen Verständnis für Marketing, Produktentwicklung und Unternehmenskommunikation. Ziel ist es, Ihnen nicht nur rechtliche Risiken aufzuzeigen, sondern tragfähige Lösungen zu entwickeln, mit denen Sie Nachhaltigkeit glaubwürdig, transparent und rechtssicher kommunizieren können.
So schaffen wir die Grundlage dafür, dass Ihre „grünen“ Aussagen und Markenversprechen nicht nur überzeugen, sondern auch den wachsenden rechtlichen Anforderungen dauerhaft standhalten.
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