Das Presserecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen der Erstellung und Verbreitung von Druckwerken wie z.B. Zeitungen, Zeitschriften, Broschüren und Büchern, von Hörbüchern, E-Books und CD-ROM/DVD-ROM sowie bestimmter Mitteilungen von Nachrichtenagenturen und Pressekorrespondenten.
Das Telemedienrecht war früher im Telemediengesetz (TMG) geregelt. Seit dem 14.05.2024 gilt für Telemedien das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Es werden nahezu sämtliche Angebote im Internet erfasst, zum Beispiel Suchmaschinen, Webportale, Soziale Netzwerke, E-Mail-Anbieter, Webshops, Online-Auktionshäuser, Informationsdienste, Streamingangebote, Downloadangebote, Podcasts, Chatrooms, Dating-Communitys und Portale, aber auch private Websites und Blogs.
Zum Medienrecht gehört auch das Rundfunkrecht. Es erfasst im Wesentlichen die Tätigkeit der öffentlichen und privaten Rundfunksender (einschließlich Fernsehen, Pay-TV, Internet-TV, Hörfunk, Internet-Radio usw.) sowie bestimmter anderer Anbieter redaktionell-journalistischer Inhalte, zum Beispiel auch im Internet, und ist u.a. im Rundfunkstaatsvertrag (RStV) geregelt.

Sowohl das Presserecht (z.B. im LPG BW) als auch das Medienrecht enthalten Regelungen zu den Rechten und Pflichten von Journalisten und anderen Presse- oder Rundfunkmitarbeitern, Bestimmungen zum Impressum, zur Gegendarstellung, zum Datenschutz, zu kommerzieller Werbung (im Rundfunkrecht u.a. zu Product Placement, Sponsoring und Schleichwerbung). Darüber hinaus gelten die Vorschriften zur zivilrechtlichen Haftung für Veröffentlichungen (insbesondere aufgrund von
Verletzungen des Rechts am eigenen Bild und des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts) sowie spezielle urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche, vertragsrechtliche und öffentlich-rechtliche Aspekte.
Für Medienunternehmen in einer hart umkämpften, im Wandel befindlichen Branche, die ständig neue Geschäftsmodelle hervorbringt, ist eine alle rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Aspekte der Tätigkeit berücksichtigende Beratung unerlässlich. Neben klassischen Themen wie der Klärung oder Akquise von Lizenz- und Nutzungsrechten (z.B. im Bereich Urheber- und Leistungsschutzrecht, Persönlichkeitsrecht, Namens- und Domainrecht oder Markenrecht), der Beratung bei der Zusammenarbeit mit anderen Medienunternehmen, PR-Agenturen, Künstleragenturen oder Modelagenturen, Werbetreibenden, Sponsoren, Markenagenturen und Produktplatzierungs-Beratern usw. rücken neue Tätigkeitsfelder wie Cross-Media-Publishing und neue Werbe- und Vertriebsformen in den Vordergrund.
Gleichzeitig führt der zunehmende Wettbewerbsdruck zu einem immer härteren Kampf um Marktanteile und oftmals auch zu einer zunehmend reißerischen Berichterstattung. Hiervon betroffen sind u.a. Prominente wie Künstler, Schauspieler, Sportler und Politiker, aber auch Unternehmen, deren guter Ruf durch Veröffentlichungen bedroht oder bereits betroffen ist.
Besondere Relevanz hat das Presserecht und Medienrecht auch in den marktstarken Branchen Internet und bei mobiler Telekommunikation, so für Anbieter und Nutzer von Sozialen Medien (zum Beispiel Facebook, X (ehemals Twitter), Instagram, usw.), Blogs, Internetportalen und anderen Web- und Mobile-Dienstleistungen. Aufgrund der schnellen Verbreitung und großen Reichweite können rechtliche Probleme schnell zu großen Schäden führen. Gerade wegen der schnellen Entwicklung sind viele Rechtsfragen oft noch ungeklärt. Eine Beratung muss stets den neuesten technischen und rechtlichen Stand berücksichtigen.
Unsere Kompetenz im Presse- und Medienrecht
Bei AVANTCORE sind im Presserecht und Medienrecht mehrere spezialisierte Rechtsanwälte und Fachanwälte mit langjähriger Erfahrung tätig. Unsere Angebote richten sich unter anderem an Rundfunkunternehmen im Bereich TV und Hörfunk und deren Tochterunternehmen, Presseunternehmen, Tageszeitungen, Zeitschriften, Buchverlage sowie Agenturen, Beratungsunternehmen, Verbände und Vereine, Unternehmen, Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und Privatpersonen. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten außergerichtlich sowie der bei Rechtsdurchsetzung vor allen Land- und Oberlandesgerichten.