Markenformen

Im Rahmen der Markenanmeldung steht dem Anmelder eine Vielfalt an Markenformen zur Auswahl, welche sich nach den spezifischen Merkmalen des zu kennzeichnenden Produkts oder der zu kennzeichnenden Dienstleistung sowie der gewünschten Form der Kennzeichnung richten.

Die am weitaus häufigsten angemeldeten Marken sind Wortmarken, Bildmarken oder Wort-/Bildmarken.

Darüber hinaus kann aber auch eine Fülle anderer Markenformen angemeldet werden, welche im Rahmen eines bestmöglichen Schutzes ihres geistigen Eigentums nachgedacht werden sollte. Das Markengesetz ist im Hinblick auf neue Markenformen offen ausgestaltet. Zwingende Voraussetzung für alle Markenformen ist, dass die Marke unterscheidungskräftig sowie eindeutig und klar bestimmbar ist.

Im Folgenden möchten wir Ihnen eine Übersicht zu den wichtigsten bei den Markenämtern anzumeldenden Markenformen geben.

Wortmarke

Die wohl häufigste Markenform ist die Wortmarke. Diese besteht ausschließlich aus Wörtern oder Buchstaben, Ziffern, sonstigen typografischen Zeichen oder einer Kombination daraus. Neben Firmennamen werden gerne auch Produktnamen oder Produktkategorien als Wortmarke registriert.

Bildmarke und Wort-/Bildmarke

Reine Bildmarken bestehen in der Regel ausschließlich aus Bildelementen, also graphischen Darstellungen, nicht standardisierten Schriftzeichen, Stilisierungen oder Layouts, bei welchen auch Farben verwendet werden können. Wort-/Bildmarken bestehen aus einer Kombination von graphischen Elementen und Wortelementen, wie es oft bei Firmenlogos der Fall ist.

Formmarke oder dreidimensionale Marke

Bei Formmarken werden dreidimensionale Formen und Gestaltungen geschützt, die als als Herkunftshinweis auf ein bestimmtes Unternehmen von den Verbrauchern wahrgenommen werden. Dabei kann es sich um Behälter, Produktverpackungen, das Produkt selbst oder dessen Erscheinungsbild handeln. Eine Formmarke ist insbesondere interessant, wenn Ihre Produktverpackungen ein besonderes Erscheinungsbild haben und Sie dieses von einer Nachahmung und Verwendung Dritter ausschließen möchten. Nicht als Formmarke schützbar sind Formen, die ausschließlich durch die technische Funktion des Produkts bedingt sind oder die dem Produkt einen wesentlichen Wert verleihen. Berühmte Formmarken sind die dreieckige Form der Toblerone-Schokolade und der Zauberwürfel („Rubik’s Cube“).

Positionsmarke

Eine Positionsmarke gibt die Art und Weise, in der die Marke auf einem Produkt platziert oder angebracht ist, wieder. Als Beispiel nennt die EUIPO die Platzierung eines roten Streifens an der Unterseite in Schuhen der Marke Lloyd.

Mustermarke

Eine Mustermarke besteht ausschließlich aus einer Reihe von zweidimensionalen wiederkehrenden Elementen, wie man es oft bei Designerbekleidung findet. Die bei einer Mustermarke geschützte Gestaltung bildet regelmäßig einen Teil eines sich wiederholenden, in alle Richtungen ausbreitenden Musters.

Farbmarke

Als Farbmarke können einzelne, genau bezeichnete Farben oder auch Farbkombinationen angemeldet werden. Diese müssten dann aber vom Verkehr als unterscheidungskräftig angesehen werden und nicht als reines Gestaltungsmittel. Gelungen ist dies z.B. der Telekom, welche sich die CI-Farbe Magenta für Telekommunikationsdienstleistungen sichern konnte.

Klangmarke

Eine Klangmarke oder Hörmarke besteht ausschließlich aus einem Klang oder einer Kombination von Klängen, welche im MP3 Format angemeldet werden. So könnte z.B. die Tonfolge eines Jingles als Klangmarke eingetragen werden. Eine eingetragene Klangmarke ist z.B. das Brüllen des MGM-Löwen.

Multimediamarke

Eine Multimediamarke konstituiert sich aus der Kombination von Bild und Ton oder erstreckt sich auf diese. Die Anmeldung von Multimediamarken ist in einer mp4-Datei auf einem Datenträger möglich.

Kollektivmarke

Eine Kollektivmarke dient der Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen von Mitgliedern eines Verbands von denen, die nicht Mitglied dieses Verbands sind. Die Anmeldung einer Kollektivmarke ist ausschließlich Verbänden von Herstellern, Erzeugern, Dienstleistungserbringern oder Händlern oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts vorbehalten.

Gewährleistungsmarke

Gewährleistungsmarken werden angemeldet und verwendet, um Käufern damit gekennzeichneter Waren zu garantieren, dass die so gekennzeichneten Produkte spezifischen Standards oder Eigenschaften entsprechen. Diese werden durch den Markeninhaber im Rahmen der Anmeldung der Gewährleistungsmarke definiert.

Unsere Kompetenz im Markenrecht

AVANTCORE steht Ihnen in allen Fragen rund um die Anmeldung von Marken und der Auswahl der für Ihre Zwecke sinnvollsten Markenformen zur Verfügung. Bei der Beratung der Auswahl der Markenformen gilt es insbesondere zu beachten, dass die geplante Markenanmeldung nicht gegen absolute Schutzhindernisse verstößt. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn dem anzumeldenden Kennzeichen für die gewünschten Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt. So kann eine Positionsmarke für Oberteile zum Beispiel nicht für Bekleidungsstücke eingetragen werden, wenn die gewünschte Position der Positionsmarke, sich im Brustbereich von Oberteilen befindet. Denn dort werden Marken üblicherweise angebracht, so dass eine Unterscheidungskraft fehlen würde.