In einem dynamischen und hart umkämpften Marktumfeld ist fairer Wettbewerb die Grundlage für nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg. Doch immer wieder kommt es zu unlauteren Geschäftspraktiken – sei es durch irreführende Werbung, gezielte Rufschädigung, unerlaubte Nachahmung von Produkten oder Verstöße gegen gesetzliche Informationspflichten.
Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert, Wettbewerbsverstöße systematisch aufzudecken und wirksam zu unterbinden. Wir stehen Ihnen als Partner zur Seite, wenn Mitbewerber gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen und dadurch Ihre geschäftlichen Interessen gefährden.
Was wir für Sie tun:
Analyse und Bewertung
Wir prüfen für Sie zielgerichtet, ob ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß vorliegt, und zeigen Ihnen auf, welche rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Dabei analysieren wir nicht nur die Rechtslage, sondern auch die strategischen Auswirkungen für Ihr Unternehmen.
Schnelle und effektive Reaktion
Zeit ist ein entscheidender Faktor im Wettbewerbsrecht. Wir ergreifen zügig alle erforderlichen Maßnahmen – von der Abmahnung über die einstweilige Verfügung bis hin zur Klage. Unser Ziel: Den Schaden für Ihr Unternehmen minimieren und den Wettbewerber zur Unterlassung verpflichten.
Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Wir setzen Ihre Rechte mit Nachdruck durch – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Dabei geht es nicht nur um die Unterbindung unlauterer Handlungen, sondern auch um Schadensersatz und den Ausgleich entstandener wirtschaftlicher Nachteile.
Strategische Begleitung
Neben der reinen Rechtsdurchsetzung beraten wir Sie auch präventiv, wie Sie Ihr Unternehmen wirksam gegen zukünftige Wettbewerbsverstöße schützen können – z. B. durch vertragliche Absicherungen, gezielte Marktbeobachtung oder eine angepasste Kommunikationsstrategie.
Typische Wettbewerbsverstöße, bei denen wir aktiv werden:
- Irreführende oder vergleichende Werbung
- Unerlaubte Nachahmung von Produkten, Designs oder Marken
- Verstoß gegen Preisangabenvorschriften oder Informationspflichten
- Verleumdung oder gezielte Herabsetzung von Mitbewerbern
- Verstoß gegen gesetzliche Werbebeschränkungen (z. B. bei Heilmitteln oder Finanzprodukten)
Die Rechtsanwälte von AVANTCORE verbinden tiefgehende juristische Expertise mit einem klaren Verständnis für unternehmerisches Handeln. Wir sprechen Ihre Sprache, denken strategisch mit – und setzen Ihre Interessen mit Weitsicht und Entschlossenheit durch.
Lassen Sie sich nicht unfair behandeln – wir sorgen dafür, dass Ihr Wettbewerbsvorteil geschützt bleibt.