Beratung Filmrecht

Sie sind eine Produktionsfirma, ein Sender oder Filmverleih oder Verkäufer im Bereich der Film- und TV-Produktion und benötigen im Rahmen der Vorbereitung, Finanzierung, Durchführung und Auswertung Ihrer Projekte rechtliche Beratung? Sind Sie Schauspieler, Regisseur, Kameramann oder sonstiger Filmschaffender, Agentur, Werbepartner oder Verwerter und haben laufend rechtlichen Beratungsbedarf bei der Gestaltung und Verhandlung ihrer filmrechtlichen Verträge? Oder sind Sie aktuell von einer Rechtsverletzung oder rechtlichen Auseinandersetzung betroffen?

Angebot

Wir übernehmen für unsere im Bereich Filmproduktion, TV, Verleih und Vertrieb sowie Werbefilm tätigen Mandanten die vertragliche Gestaltung von Verträgen und anderen Rechtsverhältnissen, eine umfassende Prüfung der Rechtslage, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der Chain-of-Title (Rechtekette) und der urheberrechtlichen und vertragsrechtlichen Aspekte des geplanten Vorhabens, seiner Finanzierbarkeit und Vereinbarkeit mit den Förderbestimmungen sowie erforderlicher Genehmigungen. Wir führen und begleiten Verhandlungen mit den beteiligten Parteien und betreuen die Film- und TV-Produktion in rechtlicher Hinsicht von der Entwicklungs- bis zur Auswertungsphase und darüber hinaus. Wir zeigen etwaige Risiken und beachtenswerte Vorgänge im Zusammenhang mit Ihrem Vorhaben auf und erarbeiten gemeinsam mit dem Mandanten Lösungen für deren Vermeidung bzw. rechtliche Lösung.

Wir beraten Sie hinsichtlich der Finanzierung und Förderung und unterstützen Sie bei der Durchsetzung ihrer Position in Verhandlungen und bei der finanziellen Strukturierung des Recoupment und der Erlösverteilung, auch im Falle des Scheiterns des Projekts. Soweit benötigt unterstützen wir Verhandlungen zu E&O-, Completion Bond- und anderen Filmversicherungs-Verträgen.

Unsere Beratung im Filmrecht erstreckt sich auf alle Fragen des Urheberrechts und der Rechtekette und Freiheit von Rechten Dritter,  sowie auf alle Fragen im Zusammenhang mit der Vermarktung, dem Sponsoring, Vertriebs- und Werbemaßnahmen, des Namensrechts, des Titelschutzes, des Marken- und Kennzeichenrechts sowie des IT-, Telemedien- und E-Commerce-Rechts.

Wir beraten und vertreten Schauspieler, Regisseure, Autoren, Kameraleute, Szenografen, Musiker und andere Filmschaffende sowie Agenturen im Hinblick auf die Gestaltung und Verhandlung sämtlicher erforderlicher Verträge sowie bei rechtlichen Fragen in allen Stadien der Produktion.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich auch auf die Verfolgung von Vertragsverstößen, Verletzungen des Urheberrechts oder sonstiger Rechte des Geistigen Eigentums im Wege der Abmahnung, im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes oder auf dem Klageweg, dies zählt durch die jahrelange praktische Erfahrung und die fachliche Spezialisierung der verantwortlichen Rechts- und Fachanwälte zu den besonderen Stärken unserer Kanzlei.

Leistungsumfang

Erstellung und Prüfung von filmrechtlichen Verträgen, wie z.B.

  • Koproduktionsvertrag
  • Kofinanzierungsvertrag
  • Gemeinschaftsproduktionsvertrag (TV Sender)
  • Finanzierungsverträge
  • Deal Memo
  • Optionsvertrag
  • Exposeévertrag
  • Treatmentvertrag
  • Drehbuchvertrag
  • Stoffrechte/Literaturverfilmung
  • Verfilmungsvertrag
  • Filmausschnittsvertrag
  • Musiklizenzvertrag
  • Lab Access Letter
  • Regievertrag
  • Schauspielervertrag
  • Darstellervertrag
  • Vertrag Kameramann
  • Produktionsleitervertrag
  • Crewvertrag
  • Agenturvertrag
  • Filmkomponistenvertrag
  • Master Use License
  • Product Placement Vertrag (Werbefilm)
  • Presalevertrag
  • Kinoverleihvertrag
  • Weltvertriebsvertrag
  • Lizenzvertrag
  • Videogrammvertriebsvertrag
  • Merchandising Lizenzvertrag
  • Vertrag über Nebenrechte (Prequel, Sequel, Remake, Buch zum Film usw.)
  • Location Verträge

Sowie allgemein u.a.

  • Beratung und Vertretung in allen Fragestellungen des Filmrechts
  • Rechteklärung (Rights Clearance) und Vertretung im Urheber-, Kennzeichen- und Wettbewerbsrecht, Allgemeinen Persönlichkeitsrecht und in Bezug auf sonstiger Rechte Dritter
  • Beratung im Zusammenhang mit behördlichen Genehmigungen
  • Beratung im Zusammenhang mit Sicherheitsvorschriften
  • Beratung und Vertretung im Haftungs- und Versicherungsrecht
  • Beratung im Zusammenhang mit der medialen Auswertung und Berichterstattung
  • Beratung und Verhandlungen gegenüber Vertragspartnern im Bereich Film- und TV jeglicher Art, sowie gegenüber Verwertungsgesellschaften (GEMA, GVL, VG Bild und Kunst)
  • Beratung und Vertretung im Künstlersozialversicherungsrecht

Kosten

Wir bieten Ihnen diese Dienstleistung in der Regel nach Zeitaufwand zu einem angemessenen Stundensatz. Kostentransparenz und Kostensicherheit ist dabei für uns selbstverständlich für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Gerne geben wir Ihnen vor der Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten und des Kostenrisikos.

 

 

Ansprechpartner: