Beratung Kunstverlagsrecht

Sie führen Tätigkeiten eines Kunstverlages durch und benötigen rechtliche Beratung im Rahmen der Vertragsgestaltung, Strukturierung von Projekten, der Zusammenarbeit mit Coverlagen und Subverlagen oder der Administration von Erlösen? Sie benötigen rechtliche Unterstützung bei der außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung von Rechtsverstößen? Oder Sie sind Künstler und suchen kompetente Hilfe bei der Verhandlung Ihrer Verträge und Wahrung Ihrer Interessen gegenüber Kunstverlagen?

Angebot

Ob als Verleger von Katalogen, Monografien, Kunstbüchern oder Bildbänden oder als Herausgeber von Sammelbänden im Bereich Architektur, Fotografie, Malerei, Grafik, Bildhauerei oder Denkmalpflege, Kunstverlage benötigen zur Vervielfältigung und Verbreitung der verlegten Werke sowie deren weitere Auswertung die Einräumung entsprechender Nutzungsrechte durch die Künstler und sonstigen Rechteinhaber. Des Weiteren stellt sich für alle Parteien die Frage der angemessenen Vergütung bzw. Erlösverteilung und der Modalitäten der Herausgabe und Bewerbung. Wir unterstützen Sie hierbei im Rahmen von Verhandlungen und übernehmen den Entwurf und die Gestaltung rechtssicherer Verträge im Bereich Kunstverlagsrecht.

Gerne übernehmen wir für Sie auch die Verfolgung von Vertragsverstößen, Verletzungen des Urheberrechts oder sonstiger Rechte des Geistigen Eigentums im Wege der Abmahnung, im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes oder auf dem Klageweg, welche durch die jahrelange praktische Erfahrung und die fachliche Spezialisierung der verantwortlichen Rechts- und Fachanwälte zu den besonderen Stärken unserer Kanzlei gehört.

Leistungsumfang

  • Erstellung, Gestaltung und Verhandlung von Verträgen im Bereich des Kunstverlags
  • Beratung hinsichtlich der Modalitäten des Verlagsvertrags
  • Beratung hinsichtlich Vergütung und Erlösverteilung
  • Beratung im Zusammenhang mit Rechteerwerb und –vergabe
  • Beratung im Hinblick auf die rechtlichen Möglichkeiten und die strategische Vorgehensweise
  • Prüfung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage
  • Beratung und Vertretung bei Verhandlungen mit Verwertungsgesellschaften
  • Vertretung vor allen in Deutschland zuständigen Gerichten sowohl im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und im Klageverfahren

Kosten

Wir bieten Ihnen diese Dienstleistung in der Regel nach Zeitaufwand zu einem angemessenen Stundensatz. Kostentransparenz und Kostensicherheit ist dabei für uns selbstverständlich für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Gerne geben wir Ihnen vor der Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten und des Kostenrisikos.

Ansprechpartner: