Verfolgung Urheberrechtsverletzung Foto

Sind Sie Fotograf und haben eine unberechtigte Nutzung Ihrer Bilder entdeckt? Verwendet ein unberechtigter Dritter Ihre Fotos in Katalogen, Zeitungen, Zeitschriften oder im Internet? Hat es der unberechtigte Nutzer versäumt Sie als Urheber neben Ihrem Lichtbild oder Lichtbildwerk zu nennen? Verunstaltet ein Dritter Ihr Bild durch eine nicht genehmigte Bearbeitung? Als Urheber haben Sie das Recht, andere von der Nutzung Ihrer Werke auszuschließen und von dem Verletzer eine angemessene Lizenzvergütung zu verlangen. Sie haben auch ein Urhebernennungsrecht und müssen sich Verunstaltungen Ihres Werkes in der Regel nicht gefallen lassen.

Angebot

Wir prüfen für Sie die Rechtslage, wenn ein unberechtigter Dritter Ihre Fotos ungefragt oder in einem nicht vereinbarten Umfang nutzt. Liegen Urheberrechtsverstöße vor, dokumentieren wir diese und entwickeln für Sie eine Strategie, um die Verstöße möglichst schnell und effizient abzustellen.

In der Regel wird zur Durchsetzung zunächst eine Abmahnung ausgesprochen, mit der der Verletzer zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, zur Auskunftserteilung, zum Schadensersatz, der Beseitigung der Rechtsverletzung und der Erstattung der Anwaltskosten aufgefordert wird. Dabei sind strenge Regeln und Formvorschriften einzuhalten, deren Nichtbeachtung die Unwirksamkeit der Abmahnung zur Folge haben kann.

Gibt der Abgemahnte auf die Abmahnung keine ausreichende Unterlassungserklärung ab oder verweigert er die Erfüllung anderer Ansprüche so leiten wir für Sie die erforderlichen gerichtlichen Schritte ein. Die Durchsetzung der Ansprüche kann dabei im Wege einer einstweiligen Verfügung oder einer Klage erfolgen.

Die Verfolgung Ihrer Urheberrechte und die bundesweite Vertretung bei Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Hauptsacheverfahren gehört durch die jahrelange praktische Erfahrung und die fachliche Spezialisierung der verantwortlichen Rechts- und Fachanwälte zu den besonderen Stärken unserer Kanzlei.

Leistungsumfang

  • Prüfung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage
  • Beratung im Hinblick auf die rechtlichen Möglichkeiten und die strategische Vorgehensweise
  • außergerichtliche Vertretung im Abmahnverfahren
  • gerichtliche Durchsetzung vor allen in Deutschland zuständigen Land- und Oberlandesgerichten im Wege der einstweiligen Verfügung oder Klage
  • Durchsetzung von Unterlassungsverträgen durch Geltendmachung von Vertragsstrafe oder Ordnungsgeld

Kosten

Wir bieten Ihnen unsere Leistung in der Regel nach Zeitaufwand zu einem angemessenen Stundensatz oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Kostentransparenz und Kostensicherheit bilden dabei für uns die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Gerne geben wir Ihnen vor der Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten und des Kostenrisikos.

Ansprechpartner: