EuG: Keine Verwechslungsgefahr zwischen „Cardioflow“ und „Cardioform“ für Medizinprodukte
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am 6. November 2024, Az. T-1146/23, entschieden, dass zwischen den Wortmarken „Cardioflow“ und „Cardioform“ keine Verwechslungsgefahr besteht.