Arbeitsrecht ist mehr als das Vereinbaren bezahlter Dienstleistungen. Bereits Bewerbungsprozesse sind komplex – vom Datenschutz bis zur Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (“Anti-Diskriminierungsgesetz”). Wenn ein Betriebsrat besteht, muss er in viele Prozesse eingebunden werden. Arbeitsverträge müssen so gestaltet werden, dass sie die Realität abbilden und ein Maximum an Flexibilität und Schutz gewährleisten. Das betrifft zum Beispiel den Schutz von Geschäftsgeheimnissen, die – wie Arbeitnehmererfindungen – rechtlich in die Schnittmenge von Arbeitsrecht und IP-Recht fallen.
Arbeitnehmerfindungen erzeugen nicht nur fristgebundenen Entscheidungsdruck, sondern – so gibt es das Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbnErfG) vor – können auch zusätzliche Vergütungsansprüche begründen und Anträge auf Schutzrechtserteilung erfordern. Zudem werden bereits bloße technische Verbesserungsvorschläge vom Anwendungsbereich des ArbnErfG erfasst.
Gerne beraten und vertreten wir Sie im Arbeitsrecht und beim Umgang mit Arbeitnehmererfindungen und anderen Mitarbeiter-Innovationen. Gestaltung von Arbeitsverträgen? Betriebsratseinbindung? Inanspruchnahme von Arbeitnehmererfindungen? Wir kennen die Arbeitgeberseite ebenso wie die Arbeitnehmerseite. Gerne vertreten wir Sie auch vor Arbeitsgerichten – verbunden mit dem Versprechen, einen Rechtsstreit nicht als Selbstzweck zu verstehen, sondern in vertretbaren Zeiträumen die für Sie beste Lösung zu suchen.
Was uns auszeichnet:
- Erfahrung: Unsere Rechtsanwälte vertreten und beraten seit vielen Jahren Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen Bereichen des Arbeitsrechts – gerade auch beim Umgang mit Arbeitnehmererfindungen und anderen Mitarbeiter-Innovationen.
- Praxisnah: AVANTCORE kennt die Realität des Arbeitsmarkts ebenso wie die wirtschaftliche Bedeutung von Innovationen für Unternehmen. Wenn wir für Sie sprechen, treffen wir den richtigen Ton – höflich, selbstbewusst und konkret. Auf Überheblichkeit und sprachliche Schnörkel verzichten wir.
- Fundiert: Wir publizieren regelmäßig und prägen die best practice mit.
Unsere Leistungen im Detail:
- Beratung und Vertretung bei der Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen.
- Beratung zum Umgang mit Arbeitnehmererfindungen, technischen Verbesserungsvorschlägen und anderen Innovationen im Rahmen von Arbeitsverhältnissen.
- Beratung zum Umgang mit Arbeitnehmererfindungen, die vom Arbeitgeber nicht in Anspruch genommen (frei gegeben) wurden.
Nutzen Sie unsere Expertise zur Steigerung Ihres Ertrags!