Zuwendungsrecht
Das Zuwendungs- und Subventionsrecht betrifft die Schnittstelle zwischen Unternehmen und öffentlicher Hand bei Fördermitteln. Wir beraten Unternehmen und andere Zuwendungsempfänger in Förderverfahren und bei der Einhaltung von Förderbedingungen. Wichtig wird das vor allem, wenn Bewilligungsbescheide nachträglich geändert oder aufgehoben werden sollen.
Wirtschaftlich besonders relevant sind Widerruf, Rücknahme und die Rückforderung von Fördermitteln einschließlich Zinsforderungen. Es geht um bewilligte Fördermittel. Wir prüfen die entsprechenden Bescheide, zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf und vertreten Sie bei der gerichtlichen Abwehr dieser Bescheide.
Bewilligungsbescheid geändert oder aufgehoben – was können Sie tun?
Behörden können Bewilligungsbescheide nachträglich ändern oder aufheben, etwa durch Widerruf oder Rücknahme. Wir beraten Sie bereits im Förderverfahren und bei der Einhaltung der Förderbedingungen, etwa bei Beantragung und Verwendung der Mittel. Wird Ihr Bescheid dennoch geändert oder aufgehoben, prüfen wir, ob die Behörde in Ihrem Fall rechtmäßig handelt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen über das weitere Vorgehen. Wir sagen Ihnen, welche Einwände Sie erheben können und welche nächsten Schritte für Sie sinnvoll sind.
Was tun bei der Rückforderung von Fördermitteln?
Die Rückforderung von Fördermitteln folgt auf den Widerruf oder die Rücknahme des Bewilligungsbescheids: Die Behörde verlangt bereits bewilligte Fördermittel zurück und erhebt Zinsforderungen. Gegen solche Bescheide können Sie gerichtlich vorgehen. Wir prüfen zunächst den Rückforderungsbescheid einschließlich der darin geltend gemachten Zinsen und vertreten Sie bei der gerichtlichen Abwehr vor den zuständigen Verwaltungs- und Zivilgerichten. Geht es bei Ihrem Vorhaben dagegen um Ausschreibungen oder Nachprüfungsverfahren, finden Sie weitere Informationen auf unserer Seite zum Vergaberecht.
Die Verbindung von Zuwendungsrecht und Vergaberecht stellt viele Unternehmen,
Sportvereine und andere private Organisationen, aber auch die öffentliche Hand vor
besondere Herausforderungen. Wir von AVANTCORE bieten Ihnen genau hier fundierte
rechtliche Expertise und maßgeschneiderte Lösungen.
Unsere spezialisierten Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, komplexe rechtliche Vorgaben
zu verstehen und sicher umzusetzen. Ob es um die Beantragung, Vergabe oder Abwicklung
von Fördermitteln geht – wir stehen Ihnen als kompetente Partner zur Seite.
Selbstverständlich begleiten wir unsere Mandanten auch in allen Phasen eines
Vergabeverfahrens, von der Vergabevorbereitung bis zu einem etwaigen
Nachprüfungsverfahren.
Was uns auszeichnet:
- Umfassende Expertise: Mit langjähriger Erfahrung an der Schnittstelle vonZuwendungs- und Vergaberecht kennen wir die Besonderheiten und Fallstrickebeider Rechtsbereiche.
- Praxisorientierte Lösungen: Wir entwickeln individuell zugeschnittene Strategien, dienicht nur alle rechtlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch praxisnah undumsetzbar sind.
- Rechtssicherheit für Ihr Projekt: Ob bei der Gestaltung von Fördermittelanträgen, derrechtssicheren Ausgestaltung von Ausschreibungen oder der Begleitung vonVergabeverfahren – wir minimieren Ihre rechtlichen Risiken.
Unsere Leistungen im Detail:
- Beratung bei der Beantragung und Verwendung von Fördermitteln
- Rechtliche Prüfung und Optimierung von Förderanträgen
- Unterstützung bei der Durchführung von Vergabeverfahren
- Rechtssichere Gestaltung von Ausschreibungsunterlage
- Vertretung bei Konflikten mit Fördermittelgebern, Vergabestellen oder Wettbewerbernvor Verwaltungs- und Zivilgerichten oder Vergabekammern
Nutzen Sie unsere Expertise, um Ihre Projekte erfolgreich umzusetzen und rechtliche
Risiken zu minimieren.
Ansprechpartner:
