Verwechslungsgefahr im Markenrecht: EuG bestätigt Zurückweisung der Marke „ProbioDefend“ wegen Ähnlichkeit zu „Defendyl“

Symbolbild zum Markenrecht und zur Verwechslungsgefahr bei EU-Marken

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mit Urteil vom 11. Februar 2026 entschieden, dass die Unionsmarke „ProbioDefend“ nicht eingetragen werden kann, weil eine Verwechslungsgefahr mit der älteren Marke „Defendyl“ besteht. Die Entscheidung verdeutlicht, wie stark einzelne unterscheidungskräftige Wortbestandteile die markenrechtliche Beurteilung prägen können, selbst wenn zusätzliche beschreibende oder grafische Elemente vorhanden sind.

Arzneimittelmarken im Fokus: EUIPO weist „BIALVIZ“ wegen Verwechslungsgefahr mit „BYOOVIZ“ zurück

Arzneimittelmarken

Die Fünfte Beschwerdekammer des EUIPO hat mit Entscheidung vom 7. Januar 2026 die Anmeldung der Wortmarke „BIALVIZ“ für augenärztliche Arzneimittel zurückgewiesen. Trotz hoher Aufmerksamkeit der angesprochenen Fachkreise und Patienten sah das Amt eine relevante Verwechslungsgefahr mit der älteren Unionsmarke „BYOOVIZ“. Die Entscheidung verdeutlicht einmal mehr, wie streng die Maßstäbe bei Arzneimittelmarken sind und welche Risiken […]

MIU MIU – Luxustasche oder Fastfood?

Die Marke MIU MIU ist weltweit für Luxuslederwaren bekannt. Doch genügt die Bekanntheit, um erfolgreich gegen die Eintragung einer nahezu identischen Marke für Fastfood vorzugehen? Darüber hatte das Bundespatentgericht zu entscheiden.

Unmittelbare Verwechslungsgefahr zwischen DOPE vs. BLACKDOPE?

Liegt eine unmittelbare Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen DOPE und BLACKDOPE vor? Nein, urteilte das Bundespatentgericht. Es bejahte hingegen eine mittelbare Verwechslungsgefahr, da die beiden Marken gedanklich in Verbindung gebracht werden.

Die drei Streifen gehören nur Adidas

Wie weit reicht der Markenschutz der durch den bekannten Sportartikelhersteller Adidas geprägten Drei-Streifen-Kennzeichnung? Sehr weit meint das Landgericht Düsseldorf.

Streit um Otto – Otto’s Burger

Die Hamburger Restaurantkette “Otto’s Burger” darf sich auch weiterhin so nennen. Das Landgericht Hamburg wies die Klage des bekannten Versandhandelsunternehmens Otto ab. Dieses sah die Rechte an ihrem Unternehmenskennzeichen “Otto” verletzt.

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