Der BGH zieht die rote Linie zwischen Beauty Claim und Health Claim – „Schöne Haut ≠ Freifahrtschein“

Werbung mit Beauty Claims darf aus Verbrauchersicht auch im Gesamtkontext keine unerlaubten gesundheitsbezogenen Angaben enthalten.
Arzneimittel oder Lebensmittel? – EuGH präzisiert die Vorrangregel bei Grenzprodukten

Die Einordnung von Grenzprodukten im Schnittfeld zwischen Arzneimittel-, Lebensmittel- und Medizinprodukterecht gehört zu den anspruchsvollsten Fragen des europäischen Gesundheitsrechts.
Drittschutz beim Parallelimport von Arzneimitteln – Vorlagebeschluss des BVerwG zum EuGH vom 20.03.2025

Ein Parallelimport von Arzneimitteln liegt vor, wenn ein in einem EU-Land zugelassenes Arzneimittel in ein anderes EU-Land eingeführt und dort verkauft wird, ohne dass der Originalhersteller selbst daran beteiligt ist.
Pharmakologische Wirkung – Arzneimittel oder Medizinprodukt?

Was ist eine „pharmakologische Wirkung“ – zum Urteil des EuGH „Femannose N“ vom 13.3.2025, Rechtssache C‑589/23.
Neues zur Arzneimittelwerbung: Die wichtigsten Erkenntnisse zum Urteil des EuGH (C-517/23) – in Sachen DocMorris RX-Boni

Der EuGH hat am 27.02.2025 in der Rechtssache C-517/23 entschieden, dass bestimmte Werbeaktionen für verschreibungspflichtige Arzneimittel unter den Begriff der „Werbung für Arzneimittel“ im Sinne der Richtlinie 2001/83/EG fallen können.
Arzneimittel oder Kosmetikum? Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 13.08.2024 (Az. 7 K 2494/22)

Das Verwaltungsgericht Köln hat sich im letzten Jahr mit Urteil vom 13.08.2024 (Az. 7 K 2492/22) mit der Unterscheidung von (Präsentations-) Arzneimitteln und Kosmetika beschäftigt und wichtige Abgrenzungsfragen geklärt.
Vorsicht bei freiwilligen Angaben auf Arzneimittelverpackungen, in Packungsbeilagen und der Fachinformation

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 10. Oktober 2024 (Az. 3 C 29.22) eine Entscheidung zur Zulässigkeit bestimmter freiwilliger Angaben auf Arzneimittelverpackungen, in Packungsbeilagen und Fachinformationen getroffen.
Hanseatisches Oberlandesgericht zum „Goldstandard“ in der Arzneimittelwerbung

Die Vermarktung von Arzneimitteln unterliegt strengen rechtlichen Anforderungen. Angesichts der besonderen Funktion von Medikamenten, Krankheiten zu heilen, zu lindern oder zu verhüten, müssen Fehlvorstellungen bei den Patienten, aber auch bei Ärzten und sonstigen Angehörigen der Heilberufe, vermieden werden.
Arzneimittel-Pflichtangaben müssen richtig platziert sein!

Ist es ausreichend, wenn die Arzneimittel-Pflichtangaben nach dem Heilmittelwerbegesetz erst ganz am Ende einer Website aufgelistet werden? Nein, entschied das Oberlandesgericht Köln.
Zur Werbung mit dem Symbol ® (“R im Kreis”)

Liegt eine wettbewerbswidrige Irreführung vor, wenn ein Wortzeichen mit einem R in einem Kreis versehen und damit geworben wird, obwohl tatsächlich keine Wort-, sondern eine Wort-/Bildmarke eingetragen ist? Damit beschäftigte sich das Oberlandesgericht Frankfurt a.M.