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Dr. Matthias Heßhaus

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Dr. Matthias Heßhaus

Tätigkeitsschwerpunkte

Dr. Matthias Heßhaus ist Rechtsanwalt und Partner der AVANTCORE Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Stuttgart. Seit 2005 führt er den Titel Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er berät und vertritt Unternehmen im Öffentlichen Recht – von der frühzeitigen Vorbereitung von Vorhaben und Anträgen über das Verwaltungsverfahren mit der Behörde bis zur Auseinandersetzung vor Gericht.

Öffentliches Baurecht

Im öffentlichen Baurecht berät Matthias Heßhaus Unternehmen, Projektentwickler, Investoren und Grundstückseigentümer bei wirtschaftlich relevanten Vorhaben. Er bewertet die planungs- und bauordnungsrechtliche Lage frühzeitig und begleitet das Genehmigungsverfahren. Gegen Nutzungsuntersagungen, Stilllegungen und bauaufsichtliche Verfügungen vertritt er die Betroffenen vor Gericht – ebenso in Nachbarstreitigkeiten, Normenkontrollverfahren und im verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz.

Produktregulierung, Zulassung und Marktzugang

Er begleitet Unternehmen, die Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Arzneimittel, Tierarzneimittel oder Medizinprodukte auf den Markt bringen, durch Zulassungs-, Registrierungs-, Anzeige- und Erlaubnisverfahren und klärt Fragen der Klassifizierung und Abgrenzung. Nach dem Markteintritt vertritt er die Unternehmen gegenüber Behörden und Marktüberwachungsstellen, etwa bei Beanstandungen, Vertriebsverboten, Rückrufen und behördlichen Warnungen. Wo es eilt, beantragt er gerichtlichen Eilrechtsschutz.

Wirtschaftsverwaltungsrecht und Unternehmensgenehmigungen

Geht es um Genehmigungen und Erlaubnisse, behördliche Prüfungen oder Nebenbestimmungen und Auflagen, berät Matthias Heßhaus Unternehmen frühzeitig und verhandelt mit der Behörde. Werden Gewerbe oder Betrieb untersagt, Erlaubnisse widerrufen oder zurückgenommen oder die Zuverlässigkeit eines Unternehmens in Frage gestellt, vertritt er die Unternehmen. Im Eilfall geht er vor Gericht.

Vergabe-, Zuwendungs- und Subventionsrecht

Er prüft Ausschreibungsunterlagen sowie Eignungs- und Zuschlagskriterien im Vergaberecht. Rügen bereitet er strategisch vor, und in Nachprüfungsverfahren vertritt er die Unternehmen, auch bei Ausschlussentscheidungen gegen deren Angebote. Im Zuwendungsrecht begleitet er Förderverfahren und prüft Förderbedingungen. Wird die Förderung widerrufen oder zurückgenommen, wehrt er Rückforderungen und Zinsforderungen gerichtlich ab.

Werdegang

Ausbildung

Universität Passau 1989 – 1990, Ruhr-Universität Bochum 1990 – 1993 (Referendarexamen 1994), Referendariat im Bezirk des OLG Hamm (Assessorexamen 1998), wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für öffentliches Recht IV der Ruhr-Universität Bochum (Prof. Dr. Tettinger) 1994 – 1998, Promotion 1996, Fachanwalt für Verwaltungsrecht (seit 2005)

Berufliche Tätigkeit

Rechtsanwalt seit 1998, zunächst in Hamm/Westfalen, von 1999 bis Ende 2016 in Düsseldorf, Gründung der Sozietät AVANTCORE Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Anfang 2017 in Stuttgart

Dissertation

Kalkulation kommunaler Benutzungsgebühren, Stuttgart 1997

Mitgliedschaften

  • Verein zur Förderung des Instituts für Berg- und Energierecht an der Ruhr-Universität Bochum
  • Verein zur Förderung der Rechtswissenschaften der Ruhr-Universität Bochum (VFR)
  • Lebensmittelverband Deutschland e. V
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