Mitbewerber: ja, aber wann?

Voraussetzung eines auf Wiederholungsgefahr gestützten wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs eines Mitbewerbers ist ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen den Beteiligten. Aber zu welchem Zeitpunkt muss dieses konkrete Wettbewerbsverhältnis bestehen? Hierzu hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. Stellung genommen.
Persönliche Haftung von GbR-Gesellschafter bei Abmahnung?

Das OLG Frankfurt a.M. hatte zu entscheiden, inwieweit die Gesellschafter einer GbR für Wettbewerbsverstöße auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz haften, wenn sie selbst nicht Täter oder Teilnehmer des Verstoßes sind.
Gerichtsstandsvereinbarung in Unterlassungserklärung

Bestehen erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung, wenn ein im Ausland geschäftsansässiger Verletzer die Vereinbarung eines deutschen Gerichtsstandes für die Geltendmachung der Vertragsstrafe verweigert? Hierüber hatte das Kammergericht Berlin kürzlich zu entscheiden.
Keine Impressumspflicht bei foris.de

Bei Fehlen einer Eigenständigkeit des Kanzleiauftritts mit lediglich neutralen Standardinformation zur Tätigkeit im Rahmen eines Online-Verzeichnisses besteht keine Impressumspflicht. So entschied das Landgericht Stuttgart in einem aktuellen Rechtsstreit zweier Rechtsanwälte.
“Deutsche Markenkondome” aus dem Ausland?

Werbung für Kondome mit den Aussagen “made in germany“, “deutsche Markenware“ oder “deutsche Markenkondome“ ist nach aktueller Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm irreführend, wenn die für die Herstellung der Kondome wesentlichen Fertigungsschritte im Ausland stattgefunden haben.
WhatsApp nicht erreichbar?

Die Vertragsbedingungen von WhatsApp müssen in Deutschland auch in deutscher Sprache abrufbar sein. Auch beim Impressum des Messenger-Dienstes sieht das Landgericht Berlin noch Nachbesserungsbedarf.
Teilieferungs- und Teilabrechnungsklauseln in AGB wettbewerbswidrig

Das KG Berlin hat mit einem Beschluss vom 25.01.2008 (5 W 344/07) seine Rechtsprechung bestätigt, dass unwirksame AGB-Klauseln regelmäßig auch wettbewerbswidrig und abmahnfähig sind. Im Gegensatz zum OLG Hamburg und OLG Köln wurde diese Auffassung bereits vor unmittelbarer Geltung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) am 12.12.2007 vertreten.