“Ehrenkodex” für Zahnärzte?

Die berufsständische Vereinigung der Zahnärzte in Schleswig-Holstein darf das Merkmal “Ehrenkodex” nicht als Suchkriterium im Rahmen der Funktion “Praxissuche” verwenden. Das Schleswig-Holsteinische OLG hat bestätigt, dass die Verwendung dieses Merkmals als Suchkriterium wettbewerbswidrig und daher zu unterlassen ist.
WhatsApp muss AGB übersetzen

Der Instant-Messaging-Dienst WhatsApp muss auf seiner deutschen Internetseite die AGB auch in deutscher Sprache bereithalten. Die englischsprachigen AGB sind für Verbraucher aus Deutschland intransparent und daher unwirksam. Dies bestätigte nunmehr auch das Berliner Kammergericht.
Bezeichnung “Chiemseer” für Bier aus Rosenheim?

Handelt es sich bei dem Aufdruck “Chiemseer” auf Bierflaschen um eine geografische Herkunftsangabe? Ist die Verwendung eines solchen Aufdrucks unzulässig, wenn das Bier nicht am Chiemsee, sondern an einem anderen Ort gebraut wird? Diesen Fall hatte das Oberlandesgericht München zu entscheiden.
Datenschutzerklärung bei Kontaktformular?

Ist bei Kontaktformularen im Internet eine Datenschutzerklärung erforderlich und handelt es sich um einen Wettbewerbsverstoß, wenn eine Datenschutzerklärung nicht vorgehalten wird? Das OLG Köln hatte darüber zu entscheiden, ob der Kontaktsuchende erkennen können muss, wofür die von ihm in das Formular eingetragenen personenbezogenen Daten verwendet werden und wie lange diese gespeichert bleiben.
Wettbewerbswidrige Werbung – Gingko-Extrakt

Die Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben ist bei Lebensmitteln zum Schutz der Verbraucher streng reglementiert. Hiernach darf mit der Wirkung eines Präparats nur geworben werden, wenn diese bereits vor der Veröffentlichung der entsprechenden Werbeaussagen wissenschaftlich nachgewiesen war. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte das in einem weiteren Fall.
Amazon Prime Bestellbutton wettbewerbswidrig?

Dem Online-Händler Amazon wurde vorgeworfen, sich durch die Ausgestaltung des Bestellbuttons bei Amazon Prime nicht an gesetzliche Regelungen zu halten. Das Oberlandesgericht in Köln bejahte einen Wettbewerbsverstoß.
Verlängerung einer Rabattaktion

Rabattaktionen sind insbesondere jetzt in der Vorweihnachtszeit beliebte Werbemaßnahmen. Zu beachten ist jedoch, dass hierdurch kein Wettbewerbsverstoß begangen wird. Ob eine Verlängerung einer zeitlich befristeten Rabattaktion wettbewerbswidrig ist, hatte das Landgericht Hamburg zu entscheiden.
Abmahnung vor Klageerhebung nötig?

Der Antragsteller einer Einstweiligen Verfügung hat den Antragsgegner vor Beantragung abzumahnen, wenn er die Kosten des Verfahrens im Falle seines Obsiegens von diesem zurückverlangen möchte und der Wettbewerber die gegen ihn erlassenen Verfügung sofort anerkennt. Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte zu entscheiden, ob in bestimmten Fällen von dieser Regel auch Ausnahmen gemacht werden können.
Irreführendes Gratis-Angebot im Internet

Internetanbietern ist es nicht gestattet, mit einer Gratisanmeldung zu werben, wenn die versprochene Leistung letztlich doch nur gegen Entgelt angeboten wird. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Wettbewerbsrecht gilt auch für Amazon

Im Internet darf Kleidung nicht ohne Textilkennzeichnung und Haushaltsprodukte nicht ohne Grundpreisangaben angeboten werden – dies gilt auch für den Online-Händler Amazon. Amazon wurde daher vom Landgericht Köln zur Unterlassung verurteilt.