Competitor: yes, but when?

The prerequisite for a competitor's claim for injunctive relief based on the risk of repetition under competition law is a concrete competitive relationship between the parties involved. But at what point in time must this specific competitive relationship exist? The Higher Regional Court of Frankfurt am Main has commented on this.

Persönliche Haftung von GbR-Gesellschafter bei Abmahnung?

Das OLG Frankfurt a.M. hatte zu entscheiden, inwieweit die Gesellschafter einer GbR für Wettbewerbsverstöße auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz haften, wenn sie selbst nicht Täter oder Teilnehmer des Verstoßes sind.

Gerichtsstandsvereinbarung in Unterlassungserklärung

Bestehen erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung, wenn ein im Ausland geschäftsansässiger Verletzer die Vereinbarung eines deutschen Gerichtsstandes für die Geltendmachung der Vertragsstrafe verweigert? Hierüber hatte das Kammergericht Berlin kürzlich zu entscheiden.

Keine Impressumspflicht bei foris.de

Bei Fehlen einer Eigenständigkeit des Kanzleiauftritts mit lediglich neutralen Standardinformation zur Tätigkeit im Rahmen eines Online-Verzeichnisses besteht keine Impressumspflicht. So entschied das Landgericht Stuttgart in einem aktuellen Rechtsstreit zweier Rechtsanwälte.

"German branded condoms" from abroad?

Advertising for condoms with the statements "made in Germany", "German branded goods" or "German branded condoms" is misleading according to the latest case law of the Hamm Higher Regional Court if the essential manufacturing steps for the production of the condoms took place abroad.

WhatsApp nicht erreichbar?

Die Vertragsbedingungen von WhatsApp müssen in Deutschland auch in deutscher Sprache abrufbar sein. Auch beim Impressum des Messenger-Dienstes sieht das Landgericht Berlin noch Nachbesserungsbedarf.

Teilieferungs- und Teilabrechnungsklauseln in AGB wettbewerbswidrig

Das KG Berlin hat mit einem Beschluss vom 25.01.2008 (5 W 344/07) seine Rechtsprechung bestätigt, dass unwirksame AGB-Klauseln regelmäßig auch wettbewerbswidrig und abmahnfähig sind. Im Gegensatz zum OLG Hamburg und OLG Köln wurde diese Auffassung bereits vor unmittelbarer Geltung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) am 12.12.2007 vertreten.

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