Gleichnamigkeit und Prioritätsprinzip beim Streit um Domains
Unter Gleichnamigen gilt grundsätzlich das Prioritätsprinzip – wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Dass das bei Streitigkeiten um Domains nicht immer so sein muss, hat der
Unter Gleichnamigen gilt grundsätzlich das Prioritätsprinzip – wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Dass das bei Streitigkeiten um Domains nicht immer so sein muss, hat der
Mail als Direktwerbung anzusehen ist, beurteilt sich alleine danach, ob ein bestimmter Adressat über seinen elektronischen Briefkasten (Mailbox) angesprochen wird oder nicht. Mail ist eine Direktwerbung
Eine gewerbliche Betätigung liegt in jeder selbstständigen, wirtschaftlichen Zwecken dienenden Tätigkeit, die nicht ein rein privates, amtliches oder geschäftsinternes Verhalten darstellt. Auktion stellt eine Markenverletzung
Version einer Standardsoftware keine Fälschung ist. Bei der Berechnung des vom Software-Hersteller zu beanspruchenden Schadensersatzes ist der Marktwert ungebundener OEM-Versionen heranzuziehen, da der OEM-Markt kein
Software liegt ein Werkvertrag zugrunde, wenn die Computersoftware auf die individuellen Bedürfnisse und Zwecksetzungen eines konkreten Anwenders zugeschnitten ist und diese dauerhaft überlassen wird. Vereinbarungen
Die Registrierung eines Gattungsbegriffs als Umlaut-Domain ist nicht deshalb wettbewerbswidrig, weil ein Mitbewerber denselben Gattungsbegriff bereits als Domain nutzt.
Die Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht unter “mich” genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen, da der Käufer nicht auf die Idee kommt, diese Information unter
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