Unzulässige Werbung gegenüber Kindern bei Onlinespielen
Werbung in Onlinespielen, die sich an Kinder richtet, ist wettbewerbsrechtlich unzulässig. Doch wann ist eine Werbung als unmittelbare Kaufaufforderung gegenüber Kindern einzustufen?
Werbung in Onlinespielen, die sich an Kinder richtet, ist wettbewerbsrechtlich unzulässig. Doch wann ist eine Werbung als unmittelbare Kaufaufforderung gegenüber Kindern einzustufen?
Mitarbeiter des Landesdatenschutzbeauftragten in Baden-Württemberg (Jörg Klingbeil) haben nach seiner Pressemitteilung vom 14.02.2014 die Webseiten von 12.205 Firmen auf den datenschutzrechtskonformen Einsatz des Reichweitenanalysetools Google
Mangelhaft ist die Schokolade von Ritter Sport offensichtlich nicht. Das Landgericht München I hat in einem aktuellen Urteil der Stiftung Warentest entsprechende Äußerungen in Bezug
Kinobetreiber müssen weiterhin die Sonderabgabe zur Förderung der deutschen Filmwirtschaft bezahlen. Ihre Verfassungsbeschwerde gegen das Filmförderungsgesetzt war ohne Erfolg und wurde vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen.
Nachdem die Kanzlei U+C die Massenabmahnwelle wegen dem “Streamen” von Filmen auf der Internetplattform www.redtube.com eingeleitet hatte, bei der die Rechtsanwälte viele tausend Abmahnungen aussprachen,
In München relativiert sich die Auffassung zur Haftung von Anschlussinhabern allmählich, wie wir bereits in mehreren Verfahren feststellen konnten. In dem aktuellen Fall hat das
Jeder kennt sie, keiner mag sie: Tippfehler-Domains, auf denen landet, wer sich bei der Eingabe der gewünschten Adresse vertippt. So der Fall, wenn man zu
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Datenschutzklauseln von Google wegen Versoßes gegen deutsches Datenschutzrecht nicht weiterverwendet werden dürfen.
Die elfjährige Tochter von Caroline Prinzessin von Hannover war bei einer Sportveranstaltung fotografiert worden und klagte gegen die Verlegerin der Zeitschrift FREIZEIT REVUE, die Veröffentlichung
AVANTCORE Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Hohenzollernstr. 1 70178 Stuttgart
T: +49 711 674411-0 F: +49 711 674411-11 M: office@avantcore.de