Behinderung durch Screen Scraping?
Wenn der Betreiber eines Internetangebots kein Interesse daran hat, dass die von ihm bereitgestellten Informationen und Daten von Dritten ausgelesen und für eigene Zwecke genutzt
Wenn der Betreiber eines Internetangebots kein Interesse daran hat, dass die von ihm bereitgestellten Informationen und Daten von Dritten ausgelesen und für eigene Zwecke genutzt
Fernsehwerbung wird von vielen Zuschauern als störend empfunden. Die Beklagte produzierte und vertrieb daher ein für den Fernseher oder Videorekorder bestimmtes Vorschaltgerät mit dem Namen
Die GEMA nimmt im Bereich der musikalischen Aufführungsrechte und mechanischen Vervielfältigungsrechte die urheberrechtlichen Befugnisse ihrer Mitglieder wahr. Die durch die Auswertung der Urheberrechte erzielten Einnahmen
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob die Bezeichnung „Praebiotik® + Probiotik®“ für Babynahrung eine gesundheitliche Wirkung suggeriert oder lediglich eine bloße Beschaffenheits- bzw. Inhaltsstoffangabe
Bereits im vergangenen Jahr hat der BGH entschieden, dass durch Ergänzungen der Google-Autocomplete-Funktion das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzt sein könnte, da den Suchwortergänzungen ein fassbarer
Wenn ein Markeninhaber verhindern will, dass seine Marke zu einer Gattungsbezeichnung wird, muss er dies aktiv bekämpfen. Hierfür ist es u.U. erforderlich, dass der Hersteller
Grundsätzlich ist bei gewerblichen Angeboten oder in einer Preiswerbung zwar der Endpreis inklusive aller Preisbestandteile anzugeben. Dies gilt aber nur dann, wenn auch tatsächlich ein
Das Landgericht Arnsberg hatte sich jüngst mit der Frage zu befassen, ob der Werbebegriff “vitalisierend” für ein Bier eine nach der Health-Claims-Verordnung (HCVO) unzulässige gesundheitsbezogene
Das Bundespatentgericht (BPatG) hat mit Urteil vom 25.03.2014 (29 W (pat) 34/12) entschieden, dass es der Wort-/Bildmarke “Sachsen – Ein Land in Bewegung” insgesamt und
AVANTCORE Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Hohenzollernstr. 1 70178 Stuttgart
T: +49 711 674411-0 F: +49 711 674411-11 M: office@avantcore.de