Marke “HOT” unterscheidungskräftig?
Der BGH hatte im Rahmen eines Verfahrens auf Schutzentziehung eines international registrierten Kennzeichens (IR Marke) zu entscheiden, ob die eingetragene Marke “HOT” Unterscheidungskraft besitzt oder
Der BGH hatte im Rahmen eines Verfahrens auf Schutzentziehung eines international registrierten Kennzeichens (IR Marke) zu entscheiden, ob die eingetragene Marke “HOT” Unterscheidungskraft besitzt oder
Verletzungen des Persönlichkeitsrechts können u.a. eine Geldentschädigung für den Verletzten zur Folge haben, wenn der entstandene (immaterielle) Schaden anders nicht kompensiert werden kann. Der Bundesgerichtshof
Wenn der Betreiber eines Internetangebots kein Interesse daran hat, dass die von ihm bereitgestellten Informationen und Daten von Dritten ausgelesen und für eigene Zwecke genutzt
Fernsehwerbung wird von vielen Zuschauern als störend empfunden. Die Beklagte produzierte und vertrieb daher ein für den Fernseher oder Videorekorder bestimmtes Vorschaltgerät mit dem Namen
Die GEMA nimmt im Bereich der musikalischen Aufführungsrechte und mechanischen Vervielfältigungsrechte die urheberrechtlichen Befugnisse ihrer Mitglieder wahr. Die durch die Auswertung der Urheberrechte erzielten Einnahmen
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob die Bezeichnung „Praebiotik® + Probiotik®“ für Babynahrung eine gesundheitliche Wirkung suggeriert oder lediglich eine bloße Beschaffenheits- bzw. Inhaltsstoffangabe
Bereits im vergangenen Jahr hat der BGH entschieden, dass durch Ergänzungen der Google-Autocomplete-Funktion das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzt sein könnte, da den Suchwortergänzungen ein fassbarer
Wenn ein Markeninhaber verhindern will, dass seine Marke zu einer Gattungsbezeichnung wird, muss er dies aktiv bekämpfen. Hierfür ist es u.U. erforderlich, dass der Hersteller
Grundsätzlich ist bei gewerblichen Angeboten oder in einer Preiswerbung zwar der Endpreis inklusive aller Preisbestandteile anzugeben. Dies gilt aber nur dann, wenn auch tatsächlich ein
AVANTCORE Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Hohenzollernstr. 1 70178 Stuttgart
T: +49 711 674411-0 F: +49 711 674411-11 M: office@avantcore.de