FOCUS-Ärztesiegel vor Gericht: OLG München erklärt mit klarer Entscheidung die Siegel „TOP-Mediziner“ und „FOCUS-Empfehlung“ für zulässig

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Das Oberlandesgericht (OLG) München hat mit Urteil vom 22.05.2025 – 29 U 867/23 e entschieden, dass die FOCUS-Ärztesiegel „TOP-Mediziner“ und „FOCUS-Empfehlung“, die das Magazin „FOCUS GESUNDHEIT“ gegen Lizenzgebühren an ausgewählte Ärzte vergibt, keine unzulässige, irreführende Werbung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellen.

“Manufaktur” im Firmennamen zulässig?

Firmiert ein Unternehmen als Manufaktur ist dies irreführend, wenn das Unternehmen die Anforderungen an einen Manufaktur-Betrieb nicht erfüllt. Dies befand das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Werbung mit Fernbehandlungen und erfundenem Facharzt

Ein Arzt der mit “Fachgesprächen über Telefon und Video” und damit mit Fernbehandlungen, sowie nicht existierende Facharztbezeichnungen wirbt verhält sich wettbewerbswidrig. Dies befand das Landgericht Koblenz – zurecht?

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