Verletzung einer Montblanc Marke durch Applikation an Uhr?

Montblanc verwendet seit einem Jahrhundert den u.a. in Deutschland als Marke registrierten sogenannten Montblanc-Snowcap  als Erkennungszeichen, einen Stern mit 6 abgerundeten Zacken, der den schneebedeckten Gipfel des Mont Blanc symbolisieren soll. Diese Marke soll nun nach der Auffassung Montblancs von einem Konkurrenten verletzt worden sein.

Verwechslungsgefahr der Marken “ISP” und “IPS”?

Kann zwischen zwei Kennzeichen mit identischen Buchstaben Verwechslungsgefahr bestehen wenn diese in unterschiedlicher Reihenfolge dargestellt sind? Der BGH hatte dies in einem Fall zu entscheiden, bei dem es um eine Verwechslungsgefahr der Marken “ISP” und “IPS” ging.

Eine wolkige Entscheidung

Beim Vergleich zweier Marken zum Zwecke der Feststellung des Bestehens einer Verwechslungsgefahr sind klangliche und schriftbildliche Kriterien sowie der Bedeutungsgehalt der Zeichen maßgeblich. Dabei kann der Bildbestandteil einer Wort-/Bildmarke dazu führen, dass der Wortbestandteil in verwechselbarer Weise verstanden wird und deshalb die Verwechslungsgefahr mit einer älteren Wort- oder Bildmarke anzunehmen ist.

Verwechslungsgefahr zwischen “Mc Donalds” und “Mäc Spice”?

Besteht zwischen dem Kennzeichen “Mäc Spice” und der Marke “Mc Donalds” Verwechslungsgefahr? Die Fast Food Kette ließ diese markenrechtliche Frage jetzt von dem Bundespatentgericht entscheiden, nachdem das Deutsche Patent- und Markenamt eine Verwechslungsgefahr der Kennzeichen verneint hatte.

Keine Verwechslungsgefahr zwischen BLACK TRACK und BLACK JACK

Die Beurteilung von Ähnlichkeiten zwischen zwei Marken ist das komplexeste Thema, das dass Markenrecht zu bieten hat. Die maßgeblichen Kategorien sind die schriftbildliche, die klangliche und die begriffliche Ähnlichkeit. Dabei können begriffliche Gegebenheiten u.U. auch eine nach phonetischen und/oder schriftbildlichen Gesichtspunkten zu bejahende Ähnlichkeit wieder neutralisieren, wie das EuG im Verfahren BLACK TRACK ./. BLACK […]

Der PUMA killt den PUDEL

Parodien auf bekannte Marken sind beliebt, wie die Fälle Lusthansa (Lufthansa), Adihash (Adidas), Mordoro (Marlboro) und viele weitere zeigen. Seltener sind Fälle in denen eine registrierte Marke ihrem Gesamterscheinungsbild nach als Parodie einer anderen Marke erscheint. Über einen solchen Fall zu Lasten von Puma hatte jetzt der Bundesgerichtshof zu entscheiden.

Verletzt “Coyote Dancers” die Marke “Coyote Ugly”?

In dem aus einem Widerspruch gegen eine Markeneintragung beim DPMA hervorgegangenen Markenstreit ging es um die Frage, ob die Eigentümerin der Marke “Coyote Ugly” die Eintragung des Kennzeichens “Coyote Dancers” bei der Anmeldung identischer Waren- und Dienstleistungen verhindern kann.

Markenverletzung von “Red Bull” durch “Fucking Red”?

Das Bundespatentgericht hatte die Frage zu klären, ob das Kennzeichen “Fucking Red” die bekannte Marke “Red Bull” verletzt, weil die Kennzeichen verwechselbar sind. Beide Marken sind für identische Waren und Dienstleistungen eingetragen.

“Golden Balls” = “Ballon d’ Or”?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte zu entscheiden, ob die Kennzeichen “Golden Balls” und “Ballon d’ Or” verwechselbar sind. Dieser Ansicht war die Inhaberin des letzteren Kennzeichens, welche das Marke “Ballon d’ Or” für einen bekannten Sportpreis nutzt. Sie begründete ihre Rechtsmeinung mit der überragende Bekanntheit ihres Zeichens und der begrifflichen Ähnlichkeit der Marken.

Zweigliedrige vs. eingliedrige Marke

In der Praxis stellt sich sehr häufig die Frage, ob zwei Marken verwechslungsfähig sind, wenn die eine Marke (hier GLAMOUR) lediglich Teil einer anderen, zweigliedrigen Marke (hier TUDOR GLAMOUR) ist. Dies hatte der EuG nach einer entsprechenden Klage des Anmelders der jüngeren Marke GLAMOUR zu entscheiden, nachdem das Markenamt dem Widerspruch aus der älteren Marke stattgegeben […]