Deutschlands meistverkaufter Matratzen-Testsieger

Ist die Werbung mit Matratzen-Testsieger zulässig oder eine unzulässige Allein- und Spitzenstellungswerbung? Wie darf mit Testergebnissen bei Google Ads geworben werden? Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Werbung für die Matratzenserie Emma-One überprüft. 

Werbung mit Testergebnis – nicht für Produktvarianten!

Die Richter des Oberlandesgerichts Köln mussten entscheiden, ob ein Verkäufer von Matratzen mit einem Testergebnis werben durfte, obwohl es sich bei dem beworbenen Produkt nicht um das getestete Matratzenmodell, sondern um ein anderes Modell handelte, das lediglich eine andere Größe als die getestete Variante aufwies.

Werbung mit Testergebnissen ohne Angabe des Gesamtergebnisses

Bei Werbung mit Testergebnissen bestehen eine Vielzahl von wettbewerbsrechtlichen Risiken. In einem vom Landgericht Frankfurt am Main zu entscheidenden Fall wurden in der Werbung alle Testergebnisse der Einzelkategorien aufgeführt, nicht jedoch das Gesamtergebnis. Das werbende Unternehmen wurde auf Unterlassung in Anspruch genommen.

Werbung mit Testergebnis – Informationspflichten!

Werbungen mit Testergebnissen sind im Handel sehr beliebt. Bei der Werbung mit Testergebnissen müssen allerdings strenge formale Anforderungen eingehalten werden, um eine wettbewerbswidrige Irreführung zu vermeiden. So ist es z.B. notwendig eine Fundstelle des Tests anzugeben.