Grundpreis in “unmittelbarer Nähe” nicht erforderlich?

Eine derzeit umstrittene Frage ist, ob der Grundpreis stets in “unmittelbarer Nähe” zum Gesamtpreis angegeben werden muss. Dies fordert die Preisangabenverordnung (PAngV). Einige Gerichte, zuletzt das OLG Hamburg, haben dieses “Näheerfordernis” jedoch verneint.

Preisangaben “inkl. MwSt.” nicht immer zutreffend und ggf. irreführend

Die Preisangabenverordnung (PAngV) stellt verschiedene Anforderungen an Preisangaben gewerblicher Händler. Insbesondere ist der Endpreis einschließlich aller Preisbestandteile anzugeben, wozu auch die Umsatzsteuer gehört (§ 1 Abs. 1 PAngV). Dabei ist nach dem Gesetz ausnahmslos immer anzugeben, dass die Umsatzsteuer enthalten ist, was in manchen Fällen jedoch falsch ist.