Grundpreis in “unmittelbarer Nähe” nicht erforderlich?

Eine derzeit umstrittene Frage ist, ob der Grundpreis stets in “unmittelbarer Nähe” zum Gesamtpreis angegeben werden muss. Dies fordert die Preisangabenverordnung (PAngV). Einige Gerichte, zuletzt das OLG Hamburg, haben dieses “Näheerfordernis” jedoch verneint.
Lieferportal haftet für Drittanbieter

Ein in Berlin ansässiges Lieferportal haftet für fehlerhafte Angaben und Kennzeichnungen der Partnerrestaurants im Rahmen seiner Internetplattform.
Preisangaben “inkl. MwSt.” nicht immer zutreffend und ggf. irreführend

Die Preisangabenverordnung (PAngV) stellt verschiedene Anforderungen an Preisangaben gewerblicher Händler. Insbesondere ist der Endpreis einschließlich aller Preisbestandteile anzugeben, wozu auch die Umsatzsteuer gehört (§ 1 Abs. 1 PAngV). Dabei ist nach dem Gesetz ausnahmslos immer anzugeben, dass die Umsatzsteuer enthalten ist, was in manchen Fällen jedoch falsch ist.