Vorsicht bei freiwilligen Angaben auf Arzneimittelverpackungen, in Packungsbeilagen und der Fachinformation

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 10. Oktober 2024 (Az. 3 C 29.22) eine Entscheidung zur Zulässigkeit bestimmter freiwilliger Angaben auf Arzneimittelverpackungen, in Packungsbeilagen und Fachinformationen getroffen.