Zur Kennzeichnungspflicht nach der KakaoV

Nach der Verordnung über Kakao- und Schokoladenerzeugnisse (KakaoV) muss bei gewissen Lebensmitteln der prozentuale Gehalt an Kakaotrockenmasse angegeben werden – so grundsätzlich auch bei Schokolade. Doch ist die Angabe auch notwendig, wenn die Schokolade selbst nicht das Enderzeugnis ist, sondern – wie bei Pralinen – nur als Zutat eines anderen Enderzeugnisses verwendet wird? Diese Frage […]
Reinigungsprodukte und Kennzeichnungspflicht

Werden Produkte beworben, müssen die entsprechenden rechtlichen Bedingungen eingehalten werden, um eine Irreführung und damit einen Wettbewerbsverstoß zu vermeiden – so auch bei Reinigungsprodukten. Hier ist insbesondere die CLP-Verordnung (Classification, labelling and Packaging) zu beachten.
Ohne Bestellmöglichkeit keine Textilkennzeichnung

Nach der Textilkennzeichnungsverordnung der europäischen Union muss der Verbraucher über die Textilfaserzusammensetzung von Bekleidungsstücken und anderen Textilien informiert werden. Fraglich kann dabei zuweilen sein, wann und wo diese Information gegeben werden muss. Das OLG Düsseldorf ist ausweislich einer jüngst ergangenen Entscheidung der Auffassung, dies müsse jedenfalls noch nicht in einem Werbeprospekt ohne Bestellmöglichkeit geschehen.