Vorausgewähltes Kästchen ist Verstoß gegen DSGVO

Der Europäische Gerichtshof hatte zu klären, ob die Einwilligungserklärung durch ein standardmäßig vorausgewähltes Kästchen zulässig ist oder einen DSGVO-Verstoß darstellt.
Der Europäische Gerichtshof hatte zu klären, ob die Einwilligungserklärung durch ein standardmäßig vorausgewähltes Kästchen zulässig ist oder einen DSGVO-Verstoß darstellt.