Influencer-Marketing unter verschärfter Haftung: OLG Köln konkretisiert Unternehmensverantwortung im Wettbewerbsrecht

Influencer wirbt für Hustensaft

Mit Urteil vom 11. September 2025 (Az. 6 U 118/24) hat das Oberlandesgericht Köln die rechtlichen Anforderungen an Influencer-Marketing weiter präzisiert und die wettbewerbsrechtlichen Haftungsrisiken für Unternehmen deutlich geschärft. Die Entscheidung betrifft zwar unmittelbar eine Werbekampagne im Arzneimittelbereich, entfaltet ihre Wirkung jedoch weit darüber hinaus und ist für sämtliche Unternehmen relevant, die Social-Media-Marketing einsetzen.

Kennzeichnungspflicht für Instagram Werbung

Influencer müssen ihre Instagram Werbung in Form von Hashtags, Werbetexten oder Tap Tags regelmäßig als “Werbung” kennzeichnen. Doch wie sieht es aus, wenn keine kommerziellen Interessen hinter einer Instagram Werbung stecken? Das Landgericht Karlsruhe klärt auf.

Beiträge sind als Influencer-Werbung zu kennzeichnen!

Mit Influencer-Werbung lässt sich auf sozialen Plattformen wie Instagram viel Geld verdienen. Zentrale Streitfrage ist nach wie vor, ob und wann “Werbung” auf Instagram als solche gekennzeichnet werden muss. Das Landgericht Köln gibt nun eine Antwort auf die Frage, ob für “Werbung” immer eine Gegenleistung nötig ist.

Instagram: Einstweilige Verfügung gegen Influencer wegen Schleichwerbung

Immer mehr Unternehmen werben auf Social-Media-Plattformen wie Instagram mit sog. Influencern. Doch müssen Kennzeichnungspflichten beachtet werden. Denn nicht selten ist bei Rechtsverstößen mit Abmahnungen und Schadensersatzklagen zu rechnen. Dies bestätigt ein Urteil des Landgerichts Hagen.

#ad auf Instagram reicht nicht

#ad genügt jedenfalls dann nicht zur Kennzeichnung von Werbung auf Instagram oder vergleichbaren Medien, wenn es sich am Ende eines Beitrags an zweiter Stelle von insgesamt sechs Hashtags befindet.

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