Influencer-Werbung kennzeichnen: Pressereise statt Honorar – trotzdem Werbung

Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 03.03.2026 (Az. 14 UKl 2/24) zur Kennzeichnungspflicht im Influencer-Marketing Position bezogen. Bereits Sachleistungen können danach eine Werbekennzeichnung erforderlich machen.
Influencer-Marketing unter verschärfter Haftung: OLG Köln konkretisiert Unternehmensverantwortung im Wettbewerbsrecht

Mit Urteil vom 11. September 2025 (Az. 6 U 118/24) hat das Oberlandesgericht Köln die rechtlichen Anforderungen an Influencer-Marketing weiter präzisiert und die wettbewerbsrechtlichen Haftungsrisiken für Unternehmen deutlich geschärft. Die Entscheidung betrifft zwar unmittelbar eine Werbekampagne im Arzneimittelbereich, entfaltet ihre Wirkung jedoch weit darüber hinaus und ist für sämtliche Unternehmen relevant, die Social-Media-Marketing einsetzen.
Kennzeichnungspflicht für Instagram Werbung

Influencer müssen ihre Instagram Werbung in Form von Hashtags, Werbetexten oder Tap Tags regelmäßig als “Werbung” kennzeichnen. Doch wie sieht es aus, wenn keine kommerziellen Interessen hinter einer Instagram Werbung stecken? Das Landgericht Karlsruhe klärt auf.
Beiträge sind als Influencer-Werbung zu kennzeichnen!

Mit Influencer-Werbung lässt sich auf sozialen Plattformen wie Instagram viel Geld verdienen. Zentrale Streitfrage ist nach wie vor, ob und wann “Werbung” auf Instagram als solche gekennzeichnet werden muss. Das Landgericht Köln gibt nun eine Antwort auf die Frage, ob für “Werbung” immer eine Gegenleistung nötig ist.
Influencer Marketing: Hidden Advertising through Tags?

Photo posts on Instagram must be marked as advertising if the tags embedded in the photo link to brand manufacturer pages. What influencers must now consider.
Instagram: Preliminary injunction against influencer for hidden advertising

Immer mehr Unternehmen werben auf Social-Media-Plattformen wie Instagram mit sog. Influencern. Doch müssen Kennzeichnungspflichten beachtet werden. Denn nicht selten ist bei Rechtsverstößen mit Abmahnungen und Schadensersatzklagen zu rechnen. Dies bestätigt ein Urteil des Landgerichts Hagen.
#ad on Instagram isn't enough

#ad genügt jedenfalls dann nicht zur Kennzeichnung von Werbung auf Instagram oder vergleichbaren Medien, wenn es sich am Ende eines Beitrags an zweiter Stelle von insgesamt sechs Hashtags befindet.