Wettbewerbswidrige Werbung mit perfekten Zähnen

Nehmen Verbraucher die Werbung mit “perfekten Zähnen” für bare Münze oder erkennen sie darin eine reklamehafte Übertreibung? Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt a. Main werden Verbraucher von der Strahlkraft der Werbung mit perfekten Zähnen etwas zu sehr geblendet und damit irregeführt.

Keine Vorher-/Nachher-Bilder für Schönheitsoperationen

Dürfen Ärzte für Schönheitsoperationen werben, insbesondere durch die Präsentation von Fotos der Patienten vor und nach der Behandlung oder verstößt eine derartige Werbung gegen geltendes Recht? Diese Frage hatte das Oberlandesgericht Koblenz zu entscheiden.

Bonussystem für verschreibungspflichtige Arzneimittel unzulässig

Gegenstand des Streits war das Rabattsystem einer Apotheke, dass die Gewährung eines Bonus beim Kauf rezeptpflichtiger Medikamente vorsieht. Gegen Vorlage der ausgefüllten Bonuskarte hat die Apotheke einen Preisnachlass von EUR 10,00 beim Kauf nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel gewährt oder die vom Kunden bezahlte Praxisgebühr erstattet.