Der BGH entscheidet über gesundheitsbezogene Werbung für Botanicals und untersagt die Verwendung von Health Claims ohne EU-Zulassung – Urteil vom 5. Juni 2025 (I ZR 109/22, „Botanicals II“)

Weitere Entscheidung zu Botanicals – Health Claims bleiben eine rechtliche Risikofalle im Lebensmittel- und Nahrungsergänzungsmittelmarkt
Neues vom EuGH zu Botanicals und ihrer Bewerbung

Die Bewerbung von Lebensmitteln mit gesundheitsbezogenen Aussagen ist grundsätzlich verboten, sofern nicht ein zugelassener „Gesundheits-Claim“ für einen oder mehrere in dem Lebensmittel enthaltenen Stoffe existiert.
Werbung mit Detox für Lebensmittel unzulässig!

Bei der Werbung mit Detox kann es sich um eine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe im Sinn der Health-Claims-Verordnung handeln. Das hat schon der BGH entschieden. Das Landgericht Koblenz erteilte nun auch einem “Detox”-Saft eine saftige Abfuhr.
Bier kann “vitalisierend” sein

Das Landgericht Arnsberg hatte sich jüngst mit der Frage zu befassen, ob der Werbebegriff “vitalisierend” für ein Bier eine nach der Health-Claims-Verordnung (HCVO) unzulässige gesundheitsbezogene Angabe darstellt. Die Frage wurde nicht zuletzt wegen der Klitschko-Brüder verneint (Urteil vom 19.12.2013, Az. 8 O 99/13).