Werbung mit Detox für Lebensmittel unzulässig!

Bei der Werbung mit Detox kann es sich um eine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe im Sinn der Health-Claims-Verordnung handeln. Das hat schon der BGH entschieden. Das Landgericht Koblenz erteilte nun auch einem “Detox”-Saft eine saftige Abfuhr.

Bier kann “vitalisierend” sein

Das Landgericht Arnsberg hatte sich jüngst mit der Frage zu befassen, ob der Werbebegriff “vitalisierend” für ein Bier eine nach der Health-Claims-Verordnung (HCVO) unzulässige gesundheitsbezogene Angabe darstellt. Die Frage wurde nicht zuletzt wegen der Klitschko-Brüder verneint (Urteil vom 19.12.2013, Az. 8 O 99/13).